Mit „Pflege“ ist nicht nur die Betreuung von Eltern oder Großeltern gemeint, die mindestens in Pflegestufe 1 eingestuft sind. Auch gleichaltrige oder jüngere Angehörige, Partner und Kinder können aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit pflegebedürftig geworden sein. Darüber hinaus haben viele Menschen Angehörige, die hilfsbedürftig sind, ohne eine Pflegestufe beantragt oder anerkannt bekommen zu haben.
Um die Arbeitskraft der Beschäftigten zu erhalten, werden personalpolitische Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege für Unternehmen immer wichtiger. (Temporäre) Arbeitszeitreduzierung ist dabei ein mögliches Instrument. Für die meisten Beschäftigten ist es aber zunächst wichtig zu wissen, was zu tun ist, wenn ein Angehöriger pflegebedürftig geworden ist – und welche Unterstützungen genutzt werden können. Kleine und mittelständische Unternehmen können eine die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren nutzen, um ihren Beschäftigten ein gutes Informationsangebot bereitzustellen.
Kooperationsinhalte im Bereich Pflege sind somit der Austausch von Wissen, die Etablierung von Beratungsstellen und die Schulung von Personen, die als Ansprechpartner für das Thema Pflege in den Unternehmen zur Verfügung stehen. Es geht also im Unterschied zur Kinderbetreuung nicht darum, Betreuungsangebote für Pflegebedürftige zu schaffen, sondern um die Beratung und Schulung der Arbeitnehmer und Bürger zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege.