Im Jahr 2009 trat Deutschland der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) bei und verpflichtete sich, die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am allgemeinen Bildungssystem zu gewährleisten. Von 2018 bis 2023 hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland zum zweiten Mal geprüft. Nun liegt das Ergebnis dieser Staatenprüfung vor.
In den "Abschließenden Bemerkungen" des Berichtes formuliert der Fachausschuss explizit seine Diagnose, dass Deutschland die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention nicht konsequent genug vorantreibt. Das gilt für alle Lebensbereiche, insbesondere aber für die schulische Bildung. Denn der Ausbau der Inklusion an deutschen Schulen tritt seit Jahren mehr oder weniger auf der Stelle. Dies zeigen auch die aktuellen statistischen Daten und Fakten zum Status quo, die wir gemeinsam mit dem Bildungsforscher Klaus Klemm analysiert und im Rahmen des Factsheets "Inklusion im deutschen Schulsystem – Schuljahr 2021/22" zusammengestellt haben.