Euroscheine vor dem Hintergrund Ukraineflagge

Ukraine: Online Austausch - Soziale Unterstützung, Wechsel in die Jobcenter

Bis 31. Mai erhielten Geflüchtete noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, zum 1. Juni erfolgte der sogenannte Rechtskreiswechsel. Ab sofort werden Geflüchtete aus der Ukraine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und der Gesundheitsversorgung nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch) erhalten. Damit sind erhebliche Umstellungen für Kommunen, Jobcenter und Ausländerbehörden verbunden. Im Online Fachaustausch wurde diesmal das Good Practice Beispiel aus dem Kreis Düren sowie das Handbook Germany präsentiert.

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„Es ist eine unglaublich kurze Zeit für die Vorbereitung des Übergangs vom Asylbewerberleistungsgesetz zum SGB II (Sozialgesetzbuch II) in der Zuständigkeit der Jobcenter“, erläuterte Nadja Sommer, Vertreterin der Bundesagentur für Arbeit (BA) die Herausforderungen des Rechtskreiswechsels. Falls der Übergang nicht zum 1.6.2022 in jedem Einzelfall gelinge, bestand das Risiko für eine Lücke des Leistungsbezugs und auch bei der Gesundheitsversorgung. Durch eine Übergangsregelung gibt es nun aber die Möglichkeit eines gestreckten Übergangs für einen längeren Zeitraum. Außerdem gibt es Sonderreglungen, wie bis zum 31.05.2022 mit Ersatzbescheinigungen umzugehen ist. Denn viele Ausländerbehörden und die Bundesdruckerei kommen gar nicht mehr hinterher - bei der hohen Nachfrage nach Fiktionsbescheinigungen. Ab dem 01.06.2022 sind dann Fiktionsbescheinigungen oder Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG erforderlich für einen Leistungsbezug bei den Jobcentern.

„Wir sind schon sehr früh auf unsere 15 Sozialämter im Kreis Düren zugegangen,“ berichtete Sybille Haußmann, Dezernentin des Kreises Düren, unter anderem zuständig für job-com und  Ausländerbehörde. Im Kreis Düren ist es offenbar gelungen, dass sich das kommunale Jobcenter, Kreisverwaltung, Sozialämter und Ausländerbehörde eng miteinander ausgetauscht und abgestimmt haben. Auch der Datenaustausch konnte optimiert werden. So konnten alle Daten aus den Einwohnermeldeämtern und Sozialämtern in die Ausländerbehörde und das Jobcenter übertragen werden. Etwa 2.600 Menschen aus der Ukraine leben im Kreis Düren. Diesen wurden in den letzten Wochen und Monaten die „Fiktionsbescheinigung“ ausgestellt. „Wir haben hierbei kaum noch Rückstände“, so Sybille Haußmann. Die Sozialämter in den 15 Gemeinden helfen auch bei der Antragstellung, so brauchen die Menschen nicht den Weg per Bus in die Kreisstadt Düren auf sich nehmen. Sie brauchen nicht einmal mehr persönlich erscheinen, sondern können die Antragstellung schriftlich bzw. digital erledigen.

Karl-Josef Cranen, Amtsleiter des Jobcenters Düren, stellte das Kurzformular zur Antragstellung vor: es wurde übersetzt in die Sprachen ukrainisch und russisch und fragt nur die wichtigsten Daten ab: Antrag auf Grundsicherung für Ukrainer | Kreis Düren (kreis-dueren.de).  

Ein Knackpunkt ist das Thema Information. „Viele verstehen unsere Abläufe nicht“, so Journalistin und Medienexpertin Mosjkan Ehrari. Das System sozialer Unterstützung in Deutschland ist zwar durchdacht, aber sehr kompliziert, daher nicht nur für die Menschen aus der Ukraine, sondern auch für viele Ehrenamtliche und andere Akteure schwer nachzuvollziehen. Hier hilft der Hinweis auf das Online Handbook Germany,Startseite | Handbook Germany, das von Mosjkan Ehrari vorgestellt wurde. Es trägt dazu bei, Informationslücken zu schließen und ist in mehreren Sprachen, auch auf Ukrainisch, zu lesen. Neben dem neuen Thema Jobcenter werden zahlreiche wesentliche Fragen erörtert: beispielsweise „Erhalte ich Miete vom Staat“? „Wer ist zuständig“? Auch enthält das Handbook Germany links zu den verschiedenen Akteuren und Einrichtungen sowie zu Formularen.

Co-Moderatorin Johanna Ballesteros von der Alliance4Ukraine stellte die bisherige Arbeit der Alliance4Ukraine in dem Handlungsfeld Arbeitsmarktvermittlung und -integration vor. Im anschließenden Austausch wurden die Herausforderungen des Rechtskreiswechsels weiter beleuchtet. In vielen Fällen werden Nachzahlungen fällig, weil die Umstellung nicht überall zum 1. Juni gelingt. Für alle, die auf die Aufnahme ins job-center warten müssen, bleibt die Gesundheitsversorgung, wie bei Asylbewerbern, eingeschränkt. Das lässt sich oft auch nicht nachträglich ausgleichen. Fazit ist, der Wechsel in die Jobcenter zahlt sich für die Menschen aus der Ukraine in mehrfacher Hinsicht aus.

Der nächste Online-Austausch von Bertelsmann Stiftung, Alliance4Ukraine und Familiengerechte Kommune e.V.  findet am 7. Juni zum Thema Familie statt. Das Format wird jeweils dienstags in der frühen Mittagszeit, in der Regel von 11:30-12:30 angeboten.​​​