Durch die Wirtschaftskrise hat die Zeitarbeit einen erheblichen Einbruch erlitten. Im Juli 2009 hatte sich die Zahl der Zeitarbeitskräfte gegenüber dem gleichen Vorjahresmonat um ein Viertel auf etwa 550.000 reduziert. Nach den Erfahrungen zurückliegender Aufschwungphasen ist jedoch zu erwarten, dass die Zeitarbeit als erste wieder anziehen wird, wenn sich die Geschäftsaussichten verbessern und damit der Beschäftigungsbedarf wieder ansteigt.
„Mit dem erleichterten Einsatz von Zeitarbeit durch die Reformen am Arbeitsmarkt sind neue Beschäftigungsmöglichkeiten entstanden, die allerdings selten eine Brücke in reguläre Arbeitsverhältnisse darstellen“, sagte Dr. Gunter Thielen, Vorstandsvorsitzender der Bertelsmann Stiftung, bei der Vorstellung der Studie. „Arbeitnehmerüberlassung ist in Deutschland längst nicht mehr nur ein kurzfristiger Flexibilitätspuffer für Unternehmen.“ Es habe sich mittlerweile vielmehr ein eigenständiges, dauerhaftes Beschäftigungssegment entwickelt, das für viele Arbeitnehmer die Hoffnung auf einen raschen Übergang in reguläre Erwerbstätigkeit bislang nicht erfüllen konnte. Eine auf Dauer angelegte Ungleichbehandlung von Zeitarbeitern und Stammbelegschaften entspreche nicht dem Grundverständnis der Sozialen Marktwirtschaft. Daher könnten eine größere Annäherung der Arbeitsbedingungen sowie ein Zuwachs an Bestandssicherheit bei zunehmender Verweildauer im Betrieb für Abhilfe sorgen.
Ein anderes Bild ergibt sich der Studie zu Folge im Bereich befristeter Beschäftigung außerhalb der Zeitarbeit. Sie ist in Deutschland auf den ersten Blick relativ weit verbreitet. Beim Anteil der befristeten Beschäftigung an allen Arbeitsverhältnissen nimmt Deutschland mit knapp 15 Prozent im internationalen Vergleich einen Platz im oberen Mittelfeld ein. Beim Spitzenreiter Spanien liegt dieser Wert etwa doppelt so hoch, aber auch in den Niederlanden oder in Schweden haben mit 18 beziehungsweise 16 Prozent mehr Menschen Arbeitsverträge mit begrenzter Dauer.
Ein Blick auf die Gründe für Befristungen relativiert das Ausmaß dieser Beschäftigungsform in Deutschland. Nahezu alle beruflichen Ausbildungsverträge sind von begrenzter Dauer, so dass deutlich mehr als die Hälfte aller Befristungen auf Tätigkeiten im dualen Ausbildungssystem zurückzuführen ist. Häufig werden Zeitverträge auch eingesetzt, um eine faktische Verlängerung der gesetzlich zulässigen Probezeit zu erreichen, die auf sechs Monate begrenzt ist. Diesem Zweck dient etwa ein Sechstel aller Befristungen. Zwar erscheint auch der Anteil von unfreiwilligen Befristungen von etwa einem Viertel recht hoch, es handelt sich dabei aber um den drittniedrigsten Wert im Vergleich von 23 europäischen Ländern. Vor allem in südeuropäischen Ländern ist der Anteil unfreiwilliger Befristungen mit über 80 Prozent ungleich höher, auch Frankreich oder die skandinavischen Länder weisen noch Werte zwischen 40 und 60 Prozent auf.
Auch bei dieser Beschäftigungsform liegen die Probleme in erster Linie im schwierigen Übergang in unbefristete Arbeitsverhältnisse. Dies zeigt sich vor allem in der öffentlichen Verwaltung, wo Zeitverträge besonders stark an Gewicht gewonnen haben. Dort erfolgen inzwischen zwei Drittel aller Neueinstellungen über Befristungen. Dagegen fällt die Übernahmequote in ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis mit knapp einem Viertel deutlich geringer aus als etwa im produzierenden Gewerbe (59 Prozent) oder bei produktionsbezogenen Dienstleistungen (40 Prozent). Im Vergleich zu anderen Branchen haben es Einsteiger in den öffentlichen Dienst also wesentlich schwerer, dauerhaft dort Fuß zu fassen.
In der Studie „Atypische Beschäftigung und Niedriglohnarbeit“ werden auch weitere Formen atypischer Arbeitsverhältnisse im internationalen Vergleich dargestellt. Dazu zählen geringfügige Beschäftigung, neue Formen der Selbstständigkeit und gering entlohnte Tätigkeiten.
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