Pressemitteilung, , Gütersloh: Professoren nach Leistung bezahlen – CHE-Studie bewertet Länderregelungen

Gesetze in Brandenburg, NRW und Rheinland-Pfalz sind mangelhaft

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Projektleiter Dr. Kai Handel zum Ziel der Untersuchung: "Die zentrale Frage war, ob die Hochschulen mit dem neuen Landesrecht Eigenverantwortung gewinnen. Die vom Bund vorgesehenen Freiheiten sollten nicht wieder einbetoniert werden." Wichtige Kriterien für die Beurteilung der Gesetze seien daher, dass wenige Vorgaben gemacht würden, diese sich auf das Wesentliche beschränkten sowie dass alle vom Bund vorgesehenen Entscheidungsmöglichkeiten für die Hochschulen erhalten blieben.

In den "guten" Landesgesetzen werden knapp zwei Drittel der wesentlichen Gestaltungsfragen in diesem Sinne geregelt. Die Hochschulen sind zum Beispiel ohne staatliche Eingriffe für das Verfahren zuständig und können selbstständig entscheiden, welche Kriterien sie zugrunde legen. In den "schlechten" Gesetzen überwiegen die staatlichen Eingriffsmöglichkeiten. Dr. Kai Handel: "In diesen Fällen sollten die getroffenen Regelungen noch einmal grundsätzlich überdacht und geändert werden. Die Hochschulen müssen Akzente setzen können. Die Fähigkeit Beschäftigungsverhältnisse zu gestalten, ist im internationalen Wettbewerb wesentlich."

Das CHE ist eine gemeinnützige Einrichtung, die sich für Reformen im Hochschulsystem einsetzt. Sie wird von der Hochschulrektorenkonferenz und der Bertelsmann Stiftung getragen. Als Leitbild dient die "entfesselte Hochschule", die im Rahmen allgemeiner staatlicher Rahmensetzungen eigenverantwortlich agieren kann.