Fördermöglichkeiten für Ehrenamtliches Engagement in der Geflüchtetenhilfe
Viele Menschen engagieren sich in der Geflüchtetenhilfe - häufig braucht Engagement aber nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Wir möchten Ihnen auf den folgenden Seiten einige Fördermöglichkeiten vorstellen. Unsere Übersicht ist gegliedert in eine Übersicht der Förderung von kleineren Einzelprojekten, der Förderung mithilfe von größeren Partnern und weiteren Recherchemöglichkeiten.
Förderung kleinerer Einzelprojekte
Viele Orte haben Bürgerstiftungen. Diese haben es sich zur Aufgabe gemacht, soziales Engagement in ihrer Stadt zu fördern, einige stellen extra Fördertöpfe für lokale Projekte bereit. Nachzuschauen, ob es im eigenen Ort eine Bürgerstiftung gibt, kann sich lohnen.
- Wer? Bewerben können sich Kitas, Schulen, Aktionsgruppen und ehrenamtliche Initiativen.
- Was? Informationsveranstaltungen, Tagungen, Workshops und anderes mit entwicklungspolitischem Bezug (Einen Welt, Gleichberechtigung, Umwelt, Fairer Handel, Staatsverschuldung, Friedenspolitik, Demokratisierung und Menschenrechte).
- Wie viel? Bis zu 2.000 Euro
- Frist: Antragstellung ganzjährig möglich
- Link: https://www.engagement-global.de/agp-aktionsgruppenprogramm.html
- Wer? Initiativen, Einzelpersonen, Vereine u. A.
- Was? Veranstaltungen mit Integrationsbezug (z.B. Straßenfeste, Ausstellungen, Tagungen), mehrsprachiges Informationsmaterial
- Frist Antragstellung ganzjährig möglich
- Link: http://www.kfi.nrw.de/Foerderprogramme/Einzelprojekte/index.php
- Wer? Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Vereine, ebenso operative Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften sowie Bürgerinitiativen. Nicht gefördert werden Projekte von Gebietskörperschaften, öffentlichen Trägern (Schulen und Kitas) und Gesellschaften ohne den Status der Gemeinnützigkeit.
- Was? Einzelfallhilfen, individuelle Hilfsangebote und Projekte für Flüchtlingskinder in Deutschland
- Wie viel? Bis zu 5.000 Euro
- Frist Antragstellung ganzjährig möglich
- Sonstige Voraussetzungen: Das Projekt darf noch nicht gestartet haben (Vorbereitungen dürfen aber gelaufen ein).
- Link: https://www.dkhw.de/unsere-arbeit/projektfoerderung/foerderantrag-stellen/
- Wer? Lokale Initiativen
- Was? Projekte, die das Miteinander junger Menschen (8-27 Jahre) mit anderen Jugendlichen oder Menschen fördern, das Verständnis verschiedener gesellschaftlicher Gruppen füreinander vertiefen und die unterschiedlichen Interessen, Erfahrungen und Fähigkeiten für ein gemeinsames Vorhaben und Engagement nutzen oder die Selbstwirksamkeit und aktive Teilhabe junger Menschen an ihrem Lebensumfeld unterstützen.
- Wie viel? Bis zu 7.000 Euro
- Frist: 15. März 2018
- Sonstige Voraussetzungen: Das Projekt muss auf 6-24 Monate angelegt sein.
- Link: https://www.mitarbeit.de/foerderung_projekte/werkstatt_vielfalt/programmuebersicht/
Die Fördermodalitäten für das Jahr 2019 werden (voraussichtlich) zum Ende des zweiten Quartals 2018 an dieser Stelle veröffentlicht:
Förderung mithilfe von größeren Partnern
Manchmal haben kleine Initiativen es schwer, Gelder zu beantragen. Wir haben hier einige Projekte zusammengestellt, bei denen Geld an kommunale Träger ausgeschüttet wurde, das an Initiativen vor Ort weitergegeben werden kann. Unter den Links können Sie finden, ob Ihre Stadt dabei ist.
- Wer? Das Projekt hat Partnerkommunen, an die sich Initiativen der Region für Einzelprojekte wenden können.
- Was? Einzelprojekte im Großfeld Demokratieförderung (bspw. Anti-Rassismus).
- Überblick über die Partnerkommunen in NRW: https://www.demokratie-leben.de/no_cache/programmpartner/uebersicht.html?tx_bafzapractex_practlist[controller]=PracticalExamples
- Wer? Zuwendungsempfänger sind die in der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalens vertretenen Mitgliedsverbände. Diese sind berechtigt, die Landesmittel an ihre Untergliederungen und Mitgliedsorganisationen im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung weiter zu geben (Weiterleitungsvertrag).
- Was? Betrieb von interkulturellen Zentren, die Durchführung von niedrigschwelligen Integrationsvorhaben.
- Link: http://www.kfi.nrw.de/Foerderprogramme/Interkulturelle_Zentren/index.php
- Wer? Nur Kreise und kreisfreie Städte (Programmteil II) bzw. Dachverbände der Freien Wohlfahrtspflege sind antragsberechtigt (Programmteil III). An Fördermitteln interessierte Durchführungsträger (z.B. Vereine, Einrichtungen, Ehrenamtler) wenden sich daher bitte direkt an die Kommunalen Integrationszentren der kreisfreien Städte sowie der Kreise.
- Was? Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, bedarfsorientiert im Lebensumfeld der Flüchtlinge Aktivitäten, abgestimmt mit den Akteuren vor Ort, zu initiieren, zu entwickeln, durchzuführen und/oder zu begleiten.
- Frist 15. November für das Folgejahr
- Links: http://www.kfi.nrw.de/Foerderprogramme/KOMM-AN-NRW/Programmteil-II/index.php
- http://www.kfi.nrw.de/Foerderprogramme/KOMM-AN-NRW/Programmteil-III/index.php
Weitere Recherchedatenbanken:
War noch nichts für Sie und Ihr Projekt dabei? Schade! Weitere Recherchemöglichkeiten können Sie hier finden:
Thematisch sortierter Überblick über Stiftungen im Bereich Geflüchtetenhilfe:
- Link: www.stiftungen.org/themen/gesellschaft/integration-von-gefluechteten.html
Linkliste unserer Publikation ‚Fördermittel in der Flüchtlingshilfe‘ ab Seite 58: