Foto Plenarsaal Bonn – 04.– 06. April 2008, BürgerForum Bonn

Fast 80 Prozent der Menschen für Verkleinerung des Bundestages auf die Regelgröße „598“

Acht von zehn (78 Prozent) aller Menschen in Deutschland wünschen sich von der anstehenden Wahlrechtsreform eine Verkleinerung des Bundestages auf seine Regelgröße. Nur jeweils 11 Prozent zeigen sich "unentschieden" oder "sehen das nicht so". Aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten hat der Deutsche Bundestag derzeit 736 Abgeordnete. Das empfinden mehr als drei Viertel aller in Deutschland lebenden Menschen als "unnötig und zu teuer". Der Bundestag sollte sich "daher dringend wieder auf die Größe verkleinern, die eigentlich vorgesehen ist". Die Regelgröße des Bundestages liegt bei 598 Abgeordneten; 299 davon werden als Direktkandidat:innen in den Wahlkreisen und 299 über die Landeslisten der Parteien gewählt.

Ansprechpartner

Content

Besonders ausgeprägt ist der Wunsch nach einer Verkleinerung des Bundestages bei den Anhänger:innen von AfD (86 Prozent) und CDU/CSU (85 Prozent), bei den Menschen in Ostdeutschland (86 Prozent gegenüber 76 Prozent in Westdeutschland) und bei Menschen mit einem ausgeprägteren politischen Interesse (82 Prozent).
Auffällig ist aber vor allem, dass der Wunsch nach einer Verkleinerung des Bundestages auf seine gesetzlich eigentlich vorgesehene Regelgröße von 598 Abgeordneten sich über alle befragten Teilgruppen der Gesellschaft hinweg vergleichsweise einheitlich zeigt.

In ausnahmslos allen Teilgruppen nach Parteineigung, regionaler Herkunft, politischem Interesse, Geschlecht oder Alter liegen die Zustimmungswerte zur Bundestagsverkleinerung bei mindestens etwa zwei Drittel der jeweils Befragten. Der geringste Teilgruppenwert in Höhe von 65 Prozent zeigt sich in der Altersgruppe der 16-29-Jährigen. Der höchste Teilgruppenwert derjenigen, die die Größe des Bundestages für "nicht so entscheidend" halten, liegt bei lediglich einem Fünftel (20 Prozent der FDP-Anhänger:innen). Trotz bestehender Unterschiede in den Teilgruppen zeigt sich damit ein überaus einheitlicher Wunsch der gesamten Bevölkerung nach einer Verkleinerung des Bundestages auf seine eigentlich vorgesehene Regelgröße. Das bestätigen auch die Befragungsergebnisse nach den Prioritäten der Menschen für die anstehende Wahlrechtsreform des Bundestages. Bei den Top-3-Prioritäten für die Wahlrechtsreform (das Wahlrecht soll "gerecht" und "einfach" sein und die Zahl der Abgeordneten effektiv begrenzen) sind im Vergleich zum Jahr 2015 vor allem die Veränderungen beim Wunsch nach Einhaltung einer festgelegten Obergrenze für die Zahl der Abgeordneten auffällig. Nach lediglich 43 Prozent in 2015 ist das inzwischen für 63 Prozent aller Befragten "besonders wichtig" (+ 20 Prozentpunkte). Kein anderer Wert der insgesamt zwölf verschiedenen Reformprioritäten hat sich in dieser Zeit ähnlich stark verändert.

Das zeigt die Bedeutung des Themas für die aktuelle Wahlrechtsreform. Nach den erheblichen Bundestagsvergrößerungen 2017 und 2021 ist den Menschen das Thema sehr viel wichtiger geworden, und gehört mit inzwischen großem Abstand zu den drei Top-Prioritäten der Menschen mit Blick auf die anstehende Reform des Wahlrechts. 

Die Umfrage zur Wahlrechtsreform wurde in unserem Auftrag vom Institut für Demoskopie in Allensbach durchgeführt. Befragt wurden in der Zeit vom 2.-15. Dezember 2022 insgesamt 1.035 Menschen. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die deutsche Wohnbevölkerung ab 16 Jahre.

Umfrage zur Wahlrechtsreform