Ein SIB stellt eine Partnerschaft zwischen öffentlicher Verwaltung, sozialem Förderer und Maßnahmeträger dar mit dem Ziel, neue soziale Interventionen zu erproben. Bei einem SIB werden private Förderer als Partner eingebunden, und somit neue Finanzierungsquellen erschlossen. Die öffentliche Hand als Auftraggeber zahlt den Förderern ihr Kapital zuzüglich eines vereinbarten Risikoausgleichs zurück. Die Höhe der Rückzahlung bemisst sich daran, inwieweit die Wirkungsziele erreicht wurden.
Folgende Ziele werden mit einem SIB verfolgt:
Wirkungsorientierung in der öffentlichen Verwaltung: SIBs verknüpfen Finanzierungsflüsse mit Wirkungszielen. Staatliches Handeln kann so verstärkt an messbaren Leistungen ausgerichtet und die Qualität gesteigert werden.
Investitionen in Prävention: Staatliche Programme setzen häufig erst dort an, wo Probleme bereits bestehen. Durch SIBs erhält die öffentliche Hand mehr Flexibilität, um verstärkt präventive Maßnahmen umzusetzen. Dadurch wird Betroffenen frühzeitig geholfen und eine oft langwierige Betreuung vermieden.
Förderung von sozialer Innovation und Skalierung: Neuartige, potenziell hochwirksame Interventionen können durch SIBs erprobt und verbreitet werden.