Ehegattensplitting und der Splittingvorteil: In Deutschland wählen Ehepaare bei der Besteuerung zwischen Einzelveranlagung und gemeinsamer Veranlagung. Wenn sie einzeln veranlagen, werden sie wie Alleinstehende besteuert (Individualbesteuerung). Bei gemeinsamer Veranlagung profitieren die Ehepartner vom Ehegattensplitting.
Hohe Steuerlast für Zweitverdiener:innen in Deutschland: Das Ehegattensplitting ist jedoch politisch umstritten. Es trage der Eigenschaft der Ehe als Verbrauchs- und Versorgungsgemeinschaft Rechnung, argumentieren die Befürworter:innen. Die Kritiker:innen hingegen weisen darauf hin, dass das Ehegattensplitting auf ein Modell der Ehe zugeschnitten sei, innerhalb dessen nur ein Part ein Einkommen erzielt, und fördere dieses Modell in besonderem Maß.
Steuereffekte beeinflussen insbesondere das Arbeitsangebot von Frauen: Studien ergaben, dass das Arbeitsangebot von Männern relativ starr ist, während Frauen mit ihrem Arbeitsangebot auf Änderungen des Nettolohns deutlich reagieren. Die geschlechtsspezifischen Unterschiede zwischen den Nettolohnelastizitäten lassen vermuten, dass ein Wechsel vom Ehegattensplitting zur Individualbesteuerung positive Wirkungen auf das Arbeitsangebot insgesamt hätte.
Unterschiedliche Reformoptionen liegen vor: Die im internationalen Vergleich niedrige Erwerbsbeteiligung der Frau in Deutschland, insbesondere bei verheirateten Frauen mit Kindern, gilt als Hinweis darauf, dass diese im Vergleich zu Männern weiterhin erschwerte Teilhabemöglichkeiten an Wirtschaft und Gesellschaft haben. Neben fehlenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten stehen das Steuer- und Sozialsystem im Fokus möglicher Reformen.