In Deutschland nehmen mehr als eine Million junge Menschen Hilfen zur Erziehung (HzE) in Anspruch. Die Durchführung von HzE sind – nach der Kindertagesbetreuung – das zweitgrößte Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe. Grundsätzlich obliegt die Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben in den Hilfen zur Erziehung den Kommunen.
Relativ wenig im Fokus stand bisher die Frage, wie die Bundesländer die Rahmenbedingungen der Gewährung von Hilfen zur Erziehung auf kommunaler Ebene (mit-)gestalten. Dabei obliegt es den Bundesländern, die Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Es stellt sich also die Frage, wie die Bundesländer die Rahmenbedingungen der Gewährung von Hilfen zur Erziehung auf kommunaler Ebene gestalten und ob sie dabei unterschiedlich vorgehen. Die vorliegende Expertise widmet sich der Frage nach den rechtlichen Rahmensetzungen der Bundesländer im Bereich der Hilfen zur Erziehung. Ziel des Gutachtens ist es, die zentralen rechtlichen Elemente, die für den Untersuchungsbereich von Bedeutung sind, herauszuarbeiten und ein erstes Schlaglicht auf die unterschiedliche Praxis der Bundesländer zu werfen.