Ob, wie in § 24 Abs. 4 SGB VIII n.F. ausgeführt, die Jugendhilfe oder der Schulträger den Rechtsanspruch auf Ganztag erfüllen wird: Es sind die Kommunen, die in der Pflicht stehen, die entsprechenden Kapazitäten zu schaffen. Dabei werden sie vom Bund als Initiator des Rechtsanspruchs finanziell unterstützt über das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder (Beschleunigungsprogramm). Mit einem Fördersatz von 70 Prozent und einer weit gefassten Definition des Fördergegenstands konnten im vergleichsweise kurzen Förderzeitraum zwischen Mitte 2020 und Ende 2022 72 Prozent der Mittel aus diesem Programm verausgabt werden. Die Bundesländer haben diese Mittel in sehr unterschiedlichem Umfang abgerufen. Manche stockten sie sogar aus eigenen Töpfen auf, so dass sich der Eigenanteil der Kommunen in diesen Ländern weiter verringerte.
Ein geringer kommunaler Eigenanteil und ein weiter Fördergegenstand stellen grundsätzlich attraktive Bedingungen dar, um einen hohen Mittelabruf durch die Leistungsempfänger zu gewährleisten. Die Untersuchung des Beschleunigungsprogramms zeigt jedoch, dass dabei auch andere Faktoren eine Rolle spielen. So ist der administrative Aufwand für Kommunen in Verbindung mit knappen Personal-Ressourcen und einem kurzen Förderzeitraum eine Hürde, die einem Abruf selbst dringend benötigter Gelder entgegenstehen kann.
Diesem Engpass könnten die Länder durch möglichst standardisierte Verwaltungsverfahren bei der Bewirtschaftung von Fördermitteln begegnen. In diesem Fall wurde darauf jedoch weitgehend verzichtet. Vielmehr zeigt die Untersuchung, dass häufig situative Faktoren den Ausschlag für die behördliche Verankerung des Fördermittelverfahrens in den Ländern geben.
Über Fördermittel haben Bund und Länder die Möglichkeit, politische Ziele voranzutreiben und inhaltliche Schwerpunkte zu setzen. Mit Blick auf herkunftsbedingte ungleiche Bildungschancen sowie auf die heterogene Haushaltslage der Kommunen könnten Bund und Länder diesen Disparitäten über die Ausgestaltung von Fördermittel-Programmen entgegenwirken. Ansätze dieser Art lassen sich jedoch - mit Ausnahme der Regelung des Bundes, möglichst allen Kommunen die Teilnahme am Programm zu ermöglichen - weder in den Förderrichtlinien auf Bundes- noch auf Länderebene finden. Lediglich einige ostdeutsche Bundesländer berücksichtigten im Beschleunigungsprogramm die demografische Entwicklung vor Ort in den Förderrichtlinien und banden die Gewährung von Mitteln an die Dauerhaftigkeit der Einrichtung.