Bei wem melde ich KI-Systeme, bei denen es zu Fehlfunktionen kam? Wer schreitet ein, um die Regeln der europäischen KI-Verordnung national durchzusetzen? Wo kann ich anmelden, dass ich einen regulatorischen Experimentierraum nutzen möchte? Auf all diese Fragen sollten Unternehmen wie Bürger:innen in Deutschland zeitnah eine eindeutige Antwort erhalten. Denn diese Aufgaben übernimmt eine KI-Aufsichtsbehörde, die durch den deutschen Gesetzgeber innerhalb von zwölf Monaten nach Verabschiedung der KI-Verordnung festzulegen ist.
Während andere europäische Länder ihre KI-Aufsichtsstrukturen bereits bestimmt haben, nimmt in Deutschland die Debatte darüber erst langsam Fahrt auf. Vorherige europäische Digitalgesetzgebungen dienen hier als mahnendes Beispiel, da Deutschland zumeist länger als vorgegeben gebraucht hatte, um die Aufsichtsstrukturen umzusetzen.
Vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen hat das Projekt „reframe[Tech] – Algorithmen fürs Gemeinwohl“ der Bertelsmann Stiftung eine verwaltungs- und rechtswissenschaftliche Studie bei Prof. Dr. Mario Martini und Dr. Jonas Botta vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer in Auftrag gegeben. Darin leiten die Autoren die Anforderungen an die nationale Aufsichtsstruktur aus der KI-Verordnung ab und wenden diese auf die deutschen Gegebenheiten an.