Im Jahr 2017 beschloss der Bundestag die Verdopplung des KInvFG. Die weiteren 3,5 Mrd. Euro sollten nun ausschließlich in die Schulen finanzschwacher Kommunen fließen. Aus den Erfahrungen des ersten Programms heraus versuchte das Bundesfinanzministerium, den Kreis begünstigter Kommunen stärker einzugrenzen.
Das neue Förderprogramm setzte neue kreative Energie der Länder frei und führte zu wiederum divergenten Lösungen. Es kam wiederum zu 11 verschiedenen Definitionen der Finanzschwäche und 13 verschiedene Indikatoren. Überraschend blieben diese Definitionen nur in zwei Ländern konstant. Da der Schulbau das Förderziel des Programms war, war die landesinterne Verteilung der Mittel auf die finanzschwachen Kommunen relativ schlicht. Dominierender Indikator war die Schülerzahl.
Das KInvFG führte zu einer großen Varianz der landesrechtlichen Antworten. Die unterschiedliche Struktur der kommunalen Problemlagen kann diese jedoch kaum erklären. Gleichwohl sind die meisten Antworten und Indikatoren durchaus nachvollziehbar.
So lassen sich aus dem KInvFG drei Lehren ziehen:
- Die Definition finanzschwacher Kommunen ist kaum eindeutig und vor allem nicht bundesweit einheitlich möglich.
- Für die Länder haben landespolitische Erwägungen die höchste Relevanz in der Verteilung der Mittel.
- Eine exakte Steuerung durch den Bund scheitert nicht nur an der Verfassung, sondern auch an der Sache. Sie ist darüber hinaus auch nicht notwendig.
Dies Alles bedeutet nicht, dass Hilfen durch den Bund unnütz wären. Die beteiligten drei Ebenen müssen sich jedoch ihrer unterschiedlichen Interessen bewusst sein und bestimmte „Streuverluste“ hinnehmen. Dies war allerdings in den alten Förderprogrammen auch nicht anders.