Aktuell verhandeln Bund und Länder über die im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellte Beteiligung des Bundes an den Personalkosten, die durch zusätzlich einzurichtende Ganztagsplätze zur Verwirklichung des Rechtsanspruchs anfallen. Grundlage dieser Verhandlungen ist eine Kostenschätzung des Deutschen Jugendinstituts aus dem Oktober diesen Jahres. Für das Jahr 2025, dem geplanten Jahr des Inkrafttretens des Rechtsanspruchs, taxiert die Studie die laufenden Kosten auf 4,5 Milliarden Euro. Explizit ausgeklammert wurden dabei mögliche Anpassungskosten für die 1,2 Millionen bestehenden Ganztagsplätze in Grundschulen an die Vorgaben des Rechtsanspruchs. Dieser sieht nach den aktuellen Planungen eine Öffnungszeit an den fünf Schultagen von je acht Zeitstunden vor, sowie eine Ferienöffnung in mindestens zehn Ferienwochen.
In unserem Auftrag haben Klaus Klemm, Markus Sauerwein und Dirk Zorn nun beziffert, wie groß dieser Anpassungsbedarf deutschlandweit ausfällt. Dazu analysierten die Forscher repräsentative Daten der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen (StEG). Der Befund: 22,4 Prozent aller offenen und 25,6 Prozent aller gebundenen Ganztagsgrundschulen haben demnach in den Unterrichtswochen weniger als acht Zeitstunden an fünf Tagen geöffnet. Im Mittel beträgt der Fehlbetrag zur Soll-Öffnungszeit 3,65 Zeitstunden. Noch größer fällt die Lücke aus, was die Ferienzeiten betrifft: 35,9 Prozent aller offenen und immerhin 30 Prozent aller gebundenen Ganztagsgrundschulen sind in den Ferien bislang komplett geschlossen.
Um die Lücke zu den Rechtsanspruchs-Vorgaben zu schließen, wären nach den Berechnungen der Forscher 11.200 Erzieherinnen und Erzieher und 237 Lehrkräfte in Vollzeit zusätzlich nötig. Dies entspricht Kosten von 815 Millionen Euro im Jahr 2025. Die laufenden Kosten erhöhen sich damit gegenüber den Berechnungen des DJI um knapp ein Fünftel auf jährlich 5,3 Milliarden Euro.