2024 beendete die Bertelsmann Stiftung nach rund 18 Jahren Laufzeit das Projekt „Weisse Liste“. Ziel war es, Public Reporting in Deutschland zu etablieren und die Qualität der Gesundheitsversorgung in Deutschland transparent zu machen. Bürgerinnen und Bürger sollten über die Qualität der Krankenhäuser, Ärzte und Pflegeeinrichtungen, später sogar der Gesundheits-Apps informiert werden. Und das nicht nur durch Studien, Handlungsempfehlungen und Appelle, sondern auch ganz praktisch, durch vorbildhafte Online- Informationsangebote. Dort wo Methoden fehlten, bei Befragungen oder Qualitätskriterien, entwickelte die Weisse Liste neue Standards. Dazu gehörten u. a. auch Europas größte Patientenbefragung, die gemeinsam mit Krankenkassen bei Krankenhauspatienten durchgeführt wurde sowie die Einführung einer Angehörigenbefragung in Hamburger Pflegeeinrichtungen.
Wer krank ist oder Pflege benötigt, möchte sich in guten Händen wissen – diese Überlegung stand am Anfang des Projekts Weisse Liste. Patientinnen und Patienten haben laut Umfragen ein gutes Gefühl für Qualitätsunterschiede zwischen einzelnen Ärzten, Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen. Doch woher weiß ich als Patient, Pflegebedürftiger oder Angehöriger welcher Arzt, welches Krankenhaus oder welche Pflegeeinrichtung für mich passend ist? Das Portal www.weisse-liste.de hat Patientinnen und Patienten über 15 Jahre lang eine verlässliche Entscheidungshilfe bei der Auswahl des passenden Gesundheitsanbieters geboten.
Das simple wie wichtige Mantra der Weissen Liste war: Patientenorientierte Qualitätsberichterstattung ist machbar! Qualitätsdaten können sachgerecht und fair aufbereitet und verständlich zusammengefasst werden. Informationsangebote können so gestaltet werden, dass sie Patienten bei der Auswahl geeigneter und qualitativ guter Gesundheitsanbieter helfen.
In der langen Projektlaufzeit erlebten wir einen kulturellen Wandel. War es vor 20 Jahren noch undenkbar, ja fast ein Skandal, zu veröffentlichen, wie gut etwa ein Krankenhaus ist, ist es heute eine anerkannte Selbstverständlichkeit.
Die öffentliche Berichterstattung über die Qualität von Leistungserbringern im Gesundheitswesen wurde verstärkt, deren rechtliche Grundlagen verbessert.
Seit 2024 gilt für Krankenhäuser ein eigenes Transparenzgesetz. Es ist ein Vorbild für alle anderen Sektoren und insbesondere für den ambulanten Bereich. Denn über die Qualifikation, Qualität und Erfahrung niedergelassener Ärzte erfahren Patienten bislang noch nichts.
Fazit: Public Reporting in Deutschland ist zwar den Kinderschuhen entwachsen, dennoch gibt es noch viel zu tun. Die zur weiteren Entwicklung und Ausgestaltung nötigen Erkenntnisse, Erfahrungen und Belege der Machbarkeit liegen nun vor – auch durch die Projektarbeit der Weissen Liste. Die Weisse Liste hat ihre Pionierarbeit geleistet, ihren Zweck erfüllt und das ihr Mögliche getan.
Hinweis: Wesentliche Erkenntnisse und Studien finden sich weiterhin unter www.bst-gesundheit.de