Das Steuer- und Sozialversicherungssystem in Deutschland setzt falsche Anreize. So werden insbesondere Zweitverdienende in Paarhaushalten mit hohen Steuern und Abgaben belastet, wenn sie eine Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung aufnehmen. Verdient der Mann 48.000 Euro brutto im Jahr, würde die Frau bei einem Stundenlohn von zehn Euro und einem Minijob mit zirka zehn Wochenstunden 5.400 Euro im Jahr hinzuverdienen – und zwar ohne Abzüge aufgrund der Sonderregelung für Minijobs. Wählt sie stattdessen einen Teilzeitjob mit 20 Wochenstunden bei gleichem Bruttostundenlohn, bleiben der Familie 6.293 Euro im Jahr zusätzlich. "Eine Zweitverdienerin müsste doppelt so viel arbeiten, um nicht einmal 1.000 Euro mehr im Jahr in der Tasche zu haben. Die Nettomehreinnahmen stehen in keinem Verhältnis zur zusätzlichen Arbeit", sagt unser Vorstand Jörg Dräger.
Für diese und andere typische Haushaltskonstellationen haben Andreas Peichl und Maximilian Blömer vom ifo Institut in ihrer Studie für uns die sogenannte Partizipationsbelastung untersucht. Sie beschreibt, wie viel Prozent des individuellen Bruttoeinkommens als Steuern und Abgaben sowie durch Transferentzug vom Staat einbehalten werden. Die Autoren weisen auf falsche Anreize hin, die mehrheitlich Frauen betreffen: Von 7,6 Millionen Ehefrauen im Erwerbsalter haben mit 6 Millionen rund drei Viertel ein geringeres Einkommen als der Mann und sind demnach Zweitverdienerinnen. Sie leiden darunter, dass bei der Aufnahme einer Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung Einkommensteuer anfällt, die über dem üblichen Eingangssteuersatz liegt. Grund dafür ist das Ehegattensplitting.