Nach dem Willen der Bundesregierung soll künftig für alle eine elektronische Patientenakte (ePA) eingerichtet werden. Versicherte, die das nicht wollen, können widersprechen (Opt-out). Bisher muss die ePA von der Einrichtung über die Befüllung mit Daten bis hin zu deren Nutzung in Arztpraxen und Krankenhäusern jeweils von den Versicherten einzeln freigeschaltet werden (Opt-in). Zusammen mit der Stiftung Münch hat die Bertelsmann Stiftung ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um zu klären, wie die Umstellung auf ein solches Opt-out-Modell im Rahmen des europäischen und deutschen Datenschutzrechtes umgesetzt werden kann. Unser aktuelles SPOTLIGHT GESUNDHEIT fasst die wichtigsten Ergebnisse zusammen.
Bei der Umstellung der ePA auf ein Opt-out-Modell sind die Ansprüche der Versicherten auf informationelle Selbstbestimmung abzuwägen gegen ihr Interesse an einer möglichst umfassenden Datengrundlage für eine effiziente Gesundheitsversorgung. Dabei verfügt der Gesetzgeber über weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten, die er im Sinne des individuellen wie auch des allgemeinen Gesundheitsschutzes nutzen kann. Je mehr Gesundheitsdaten aufgenommen werden und je umfassender nutzbar sie durch die an der Versorgung Beteiligten sind, desto einfacher muss es den Versicherten gemacht werden, ihre Steuerungs- und Widerspruchsrechte wahrzunehmen. Ziel ist es, den Nutzen der ePA vor allem für das Gesundheitspersonal und die Versorgung zu erhöhen, ohne die Datenhoheit der Versicherten zu beeinträchtigen. Das Gutachten gelangt in dieser Abwägung zu einem ausbalancierten Vorschlag.
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Uwe Schwenk
(Director)
Dr. Sebastian Schmidt-Kaehler
(Co-Director)