Pressemitteilung, , Berlin: Studiengebühren: Großbritannien zeigt, wie es geht

Ergebnisse eines Symposiums von CHE und britischer Botschaft

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Das Bundesverfassungsgericht hat am 26. Januar 2005 das Verbot von Studiengebühren in Deutschland aufgehoben. Einige Bundesländer wollen nun Studiengebühren einführen. Die Veran­staltung beleuchtete aus diesem Anlass Chancen und Risiken verschiedener Gebührenmodelle vor dem Hintergrund der konkreten Erfahrungen, die Großbritannien in den vergangenen Jahren sam­meln konnte. "Die Praxisberichte haben gezeigt, wie Studiengebührenmodelle funktionieren kön­nen", sagte Frank Ziegele vom CHE.

In Großbritannien wurden 1998 von der Labour-Regierung allgemeine Studiengebühren eingeführt. Zentrales Argument für die Studiengebühren war, dass nur mit diesen Einnahmen eine Ausweitung des Hochschulzugangs finanzierbar sei. "Damit haben die Briten die Diskussion von den Zielen her angefangen und nicht gleich Details der Umsetzung zerredet", so Ziegele. "Die Zieldiskussion ist bislang in Deutschland noch unterentwickelt."

Gleichzeitig zeigt sich in Großbritannien am Beispiel Schottlands, dass Darlehen mit einkommens­abhängiger Rückzahlung den Königsweg zur Sicherung der Sozialverträglichkeit von Gebühren darstellen. Seit 1998 gibt es in England Darlehen für den Lebensunterhalt, ab 2006 zusätzlich zur Finanzierung der Gebühren. Die Darlehen alleine reichen aber nicht: Gleichzeitig stellt in Großbri­tannien das "Office for Fair Ac­cess" (OFFA) sicher, dass die Hochschulen selbst über Stipendien und aktive Informationspolitik versuchen, Studierende aus den ärmsten Bevölkerungsschichten zu gewinnen. Dadurch entsteht zunehmend ein Wettbewerb zwischen den Hochschulen um die besten sozialen Förderungsmodelle, berichtete John Rushforth vom OFFA.

Nach Ansicht des Gebührenexperten Ziegele lässt sich auf diese Weise, solange die Umsetzung unbürokratisch verläuft, eine gute Balance zwischen Hochschulautonomie und staatlicher Rahmen­verantwortung erreichen. Auf die Festsetzung einer Einheitsgebühr verzichtet England ab 2006, allerdings zeigt sich, dass die Hochschulen, wenn sie die Gebühren nur innerhalb einer geringen Bandbreite festsetzen können, zur Höchstgrenze tendieren. Selbst bei dem bereits sehr hohen Betrag von maximal 3.000 Pfund in England planen zunächst 92 Prozent der Hochschulen, diese Summe zu verlangen. Nach Ansicht der britischen Referenten sind die Hochschulen zumindest in der jetzi­gen Umstellungsphase der Auffassung, darunter liegende Beträge würden von den Studierenden als Indiz für mindere Qualität interpretiert.

CHE-Geschäftsführer Detlef Müller-Böling richtete zum Schluss der Tagung einen Appell an die deutsche Politik: "Ein guter Weg, durchdacht beschritten, ist weit besser, als der beste Weg, ewig diskutiert".