Pressemitteilung, , Gütersloh/Berlin: Gesetzesvorhaben auf Nachhaltigkeit prüfen

Internationale Studie der Bertelsmann Stiftung zeigt Lösungsmöglichkeiten

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"Damit die Qualität bei Nachhaltigkeitsprüfungen sichergestellt ist, empfehlen wir zudem verbindliche Prozessstandards und eine Kontrolle ihrer Einhaltung. Diese Aufgabe könnte beim Bundeskanzleramt oder auch bei einer unabhängigen Einrichtung, wie z. B. dem bisher nur für Bürokratiekosten zustän­digen Nationalen Normkontrollrat, angesiedelt werden", betonte Frank Frick, Programmdirektor der Bertelsmann Stiftung. Darüber hinaus könnte der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung eine inhaltliche Plausibilitätsprüfung vornehmen.

Die Bundesministerien müssen schon heute wesentliche beabsichtigte Wirkungen und unbeabsichtigte Nebenwirkungen eines geplanten Gesetzes untersuchen und in der Gesetzesbegründung darstellen. Die Auswirkungen eines Gesetzesvorhabens auf die nachhaltige Entwicklung werden in der Praxis jedoch oft nicht ausreichend betrachtet.

Wie beispielsweise in Irland und Großbritannien sollte die Nachhaltigkeitsprüfung möglichst Bestandteil einer umfassenden Gesetzesfolgenabschätzung sein und nicht nur als Verfahren zur Bewertung politischer Regelungsoptionen, sondern als Hilfe zur Begleitung des politischen Entscheidungs- und Diskussionsprozesses verstanden werden. Die Durchführung könnte im Geschäftsbereich der Bundesministerien liegen; eine zentrale Steuerungs- und Unterstützungseinheit beim Bundeskanzleramt verankert sein. In den europäischen Staaten sind die Zuständigkeiten unterschiedlich geregelt: In Irland ist die Nachhaltigkeitsprüfung beim Premierminister als "Better Regulation Unit" angesiedelt. In Großbritannien ist das Wirtschaftsministerium zuständig. Ein eigenes Ministerium für Nachhaltige Entwicklung wurde in Belgien gebildet.

Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und der Rat für nachhaltige Entwicklung haben sich bereits für die Einführung einer Nachhaltigkeitsprüfung im Rahmen der Gesetzesfolgenab­schätzung ausgesprochen. Die Bundesregierung hat diese Forderungen aufgegriffen und plant die Einführung einer Nachhaltigkeitsprüfung im Zuge der Novellierung der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien.

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