Ausgabe #7 Oktober/November – Zwischen Handlungsfähigkeit und Kontrolle
|
|
|
|
|
Zwischen Handlungsfähigkeit und Kontrolle: Demokratiepolitik in der Reform der Nachrichtendienste
Liebe Leserinnen und Leser,
ein Politikfeld, für das derzeit keine Reform vorgeschlagen wird, könnte sich beinahe ungeliebt fühlen. Die Vorhaben reichen vom Wahlrecht über Pflege, frühkindliche Bildung, Arbeitsmarkt und Rente bis zu den Nachrichtendiensten.
Dass eine Wahlrechtsreform Demokratiepolitik ist, liegt auf der Hand. Bei der Reform des Nachrichtendienstrechts zeigt sich diese Dimension erst auf den zweiten Blick, dann aber umso deutlicher: Sie ordnet neu, welche Befugnisse BND und Verfassungsschutz erhalten und wie Regierung, Parlament und unabhängige Stellen deren Einsatz kontrollieren. Insbesondere, wenn Nachrichtendienste Gefahren nicht mehr nur aufklären, sondern auch verdeckt eingreifen dürfen, geht es um die Grenzen staatlicher Macht und den Schutz individueller Freiheit. Gerade weil ihre Arbeit oft geheim bleiben muss, kommt es darauf an, wie sie wirksam überprüft und politisch verantwortet werden kann.
Es gibt gute Gründe, die Dienste angesichts neuer Bedrohungen handlungsfähiger zu machen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) spricht von einem „Schattenkrieg“, der Deutschland destabilisieren solle. Doch mit zusätzlichen Befugnissen wächst auch die Bedeutung ihrer Begrenzung: Wer darf verdeckte Eingriffe anordnen? Wer prüft vorher ihre Notwendigkeit? Und wie erfährt das Parlament hinterher genug, um Regierung und Dienste tatsächlich kontrollieren zu können?
Am 12. Oktober hörte der federführende Innenausschuss dazu Sachverständige an. Einige halten neue Befugnisse für dringend nötig und die vorgesehenen Kontrollen für ausreichend. Andere warnen vor zu weitreichender Überwachung und Datenspeicherung; einzelne halten Teile des Entwurfs für verfassungswidrig. Kritik richtete sich etwa gegen heimliche Eingriffe in Eigentum, den biometrischen Abgleich im Internet und den Zugriff auf Videoüberwachungsanlagen.
Wie geht es weiter? Nun berät der Innenausschuss den Entwurf unter Berücksichtigung der Anhörung und prüft mögliche Änderungen. Anschließend legt er dem Bundestag eine Beschlussempfehlung vor. Dort folgen die zweite und dritte Lesung sowie die Schlussabstimmung.
In diese Debatte fällt der Ermittlungsfall um den früheren BND-Präsidenten August Hanning. Ihm wird vorgeworfen, noch Jahre nach seinem Ausscheiden geheime Informationen aus dem Dienst organisiert und Teile dieser zumindest an einen Mitarbeiter eines fremden Nachrichtendienstes weitergegeben zu haben. Das Verfahren ist nicht abgeschlossen, es gilt die Unschuldsvermutung. Doch die Diskussion darum lenkt den Blick auf die grundsätzliche demokratiepolitische Frage: Wie sorgen wir dafür, dass eine notwendigerweise geheime Institution wirksam arbeitet und zugleich wirksam kontrolliert wird?
Der Fall Hanning kann somit das öffentliche Interesse an der Reform der Nachrichtendienste als vielschichtiger politischer Angelegenheit stärken und die Zahl der Mitdiskutant:innen erhöhen. Weitere Informationen zu dem Reformvorhaben finden Sie z. B. bei Interface, dem Verfassungsblog oder auf der Bundestagsseite zu dem Gesetzesvorhaben.
Und nun zu unserem nicht-geheimen Nachrichtendienst für Sie in Sachen Demokratiepolitik! Ich wünsche eine anregende Lektüre,
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Demokratiepolitische Updates
|
|
|
|
|
|
|
- Neuer „Gesellschaftsdienst“ nimmt Gestalt an – Familienministerin Karin Prien (CDU) hat einen Gesetzentwurf für den geplanten Gesellschaftsdienst angekündigt. In einem Interview mit dem Tagesspiegel betonte sie, dieser begründe keinen Pflichtdienst, solle gesellschaftliches Engagement junger und auch älterer Menschen aber deutlich attraktiver machen. Der geplante Entwurf soll zudem Einsätze im Bevölkerungsschutz ermöglichen und auch vorbeugend Regelungen für den Fall einer Wehrpflicht treffen.
- Innenministerkonferenz (IMK) wechselt zu Mehrheitsprinzip – Im Kontext der Landtagswahlen im September haben die Innenminister:innen und -senator:innen der Länder festgelegt, ihre Entscheidungen in Zukunft nicht mehr einstimmig treffen zu müssen. Für Beschlüsse reicht von nun an eine Mehrheit von 13 Ländern. Ziel ist laut eines Sprechers, die Handlungsfähigkeit der IMK zu gewährleisten.
- Schöffenamt und Referendariat gegen Verfassungsfeinde stärken – Ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums soll in Zukunft absichern, dass Anwärter:innen auf das Schöffenamt bereit sind, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verteidigen. Auch für das Rechtsreferendariat sollen ähnliche Regeln gelten. Zugleich blieben ehrenamtliche Richter:innen in Zukunft aktiv, bis ihre Nachfolger:innen gewählt wurden – damit sollen mögliche Blockaden durch eine ausbleibende Nachbesetzung auf kommunaler Ebene unterbunden werden.
- Ein Jahr Modernisierungsagenda: Erfolge und unerfüllte Erwartungen – Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung hebt erste Erfolge bei der Bereitstellung digitaler Dienstleistungen hervor. Laut einer Studie der Initiative D21 und der TU München basierend auf Daten aus dem Frühling 2026 ist eine Mehrheit der Nutzer:innen mit ihren Erfahrungen mit digitaler Verwaltung zufrieden. Das Vertrauen in den Staat bleibt dennoch gering, insbesondere bei der Mehrheit der Befragten, für die digitale Verwaltung noch nicht ihren Vorstellungen entspricht.
- Dialogforen zur Enquete-Kommission Corona beginnen – Am 10. Oktober haben 150 zufällig ausgewählte Bürger:innen in Wolfsburg ihre Erfahrungen aus der Corona-Pandemie geteilt und Vorschläge für die dazu arbeitende Enquete-Kommission des Bundestages erarbeitet. Die übrigen Termine finden am 24.10. in Halle (Saale), am 31.10. in Ingolstadt und am 21.11. in Düsseldorf statt. Der Abschlussbericht der Kommission wird für Sommer 2027 erwartet.
- Grüne wollen die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) bei der Bundestagspräsidentin verankern – Am 25. September hat der Bundestag in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Grünen an den Innenausschuss überwiesen. Dieser sieht unter anderem vor, die bpb aus der Exekutive zu lösen und eine gesetzliche Grundlage für ihre Arbeit zu schaffen. Damit möchten die Abgeordneten die Unabhängigkeit der Institution stärken. Vertreter:innen der Regierungsfraktionen äußerten sich in der Debatte zurückhaltend bis ablehnend zu dem Vorschlag.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
LÄNDERBLICK - Manuela Schwesig (SPD) plant Bürgerrat – In der Tradition der Runden Tische nach dem Mauerfall möchte die Ministerpräsidentin Mecklenburg-Vorpommerns einen Bürgerrat zur Stärkung eines konstruktiven Diskussionsklimas und politischer Mitwirkung im Bundesland einsetzen. Dieser solle jährlich nach dem Zufallsprinzip zusammengesetzt werden.
- Schleswig-Holstein: FAQ zur politischen Bildung an Schulen – Das Bildungsministerium informiert Lehrer:innen zu Demokratiebildung, parteipolitischer Neutralität und der Vermittlung demokratischer Werte, insbesondere angesichts der anstehenden Landtagswahl im Bundesland am 18.04.2027. Damit sollen offene Fragen, zum Beispiel in Bezug auf die Organisation von Veranstaltungen in der Wahlkampfzeit, beantwortet werden.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
WHO IS NEW? - Antisemitismusbeauftragte: Katharina von Schnurbein wird ab dem 28. Oktober die Nachfolge von Felix Klein als Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung übernehmen.
- Datenschutz: Moritz Hennemann hat sein Amt als Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit angetreten.
- Bibliothek: Annett Witte ist nach eigener Angabe via LinkedIn die neue Leiterin der Bibliothek des Deutschen Bundestages.
|
|
|
|
|
Demokratiepolitische Nachrichten aus der Gesellschaft
|
|
|
|
|
|
|
- „Radikale Töchter“ klagen nach Ausschluss aus Förderprogramm vor dem Verwaltungsgericht Köln – Die NGO, deren zuvor zugesagte Förderung aus dem Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ ihr Anfang 2026 nicht bewilligt wurde, vermutet nach einem Rassismusvorwurf der Gründerin Cesy Leonard gegen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) dahinter politische Gründe. In einer Pressemitteilung verweist die Organisation auf Uneinigkeit zwischen dem zuständigen Innenministerium und der fördernden Bundeszentrale für politische Bildung. Beide kommentierten das Verfahren nicht.
- Zivilgesellschaft unter Legitimitätsdruck – Der neue Bericht zur Zivilgesellschaft in Deutschland der Maecenata Stiftung, gefördert von der Stiftung Mercator, resümiert die für zivilgesellschaftliche Organisationen politisch zuletzt schwierigere Lage. Angesichts von Desinformation, polarisierter Debatten und ökonomischer Herausforderungen gelte es, die „Handlungsfähigkeit [der Zivilgesellschaft] unter veränderten Rahmenbedingungen zu sichern“.
- Demokratiereformen: Gar nicht so einfach – In einer vom Progressiven Zentrum herausgegebenen Studie analysieren die Autoren Einflussfaktoren für „Demokratiereformen in der Berliner Republik“. Zwei für die Studie durchgeführte Simulationen exemplarischer Reformversuche ergaben, dass sich die Teilnehmer:innen nicht auf eine gemeinsame Umsetzung verständigen konnten. Damit Demokratiereformen gelingen könnten, bräuchte es demnach z. B. übereinstimmende Bewertungen des Problems, konvergente Machtinteressen der beteiligten Akteure sowie eine integrative Rolle von Expertise im Entscheidungsprozess.
|
|
|
|
|
|
|
Regieren in Deutschland – das funktioniert bisher mit parlamentarischer Mehrheit. Doch solche Mehrheitskoalitionen stehen vor einer ungewissen Zukunft. Unsere Kolleg:innen Christina-Marie Juen und Carlo Greß analysieren in einer neuen Studie der Bertelsmann Stiftung ausführlich, wie Bürger:innen in Deutschland alternative Regierungsmodelle bewerten:
- Minderheitsregierungen – also Regierungen, die keine eigene Mehrheit im Parlament haben und für Entscheidungen die Unterstützung anderer Parteien benötigen – werden dabei zurückhaltend beurteilt.
- Zustimmender blicken die Befragten auf das Regieren mit flexiblen Mehrheiten, also die Möglichkeit wechselnder Bündnisse verschiedener Parteien je nach Thema. Gut die Hälfte der Befragten ist bei beiden Optionen allerdings unentschlossen.
- Eine Mehrheit der deutschen Bevölkerung hingegen ist dafür, dass Regierungen vor wichtigen Entscheidungen die Opposition im Parlament stärker einbinden.
Die Bertelsmann Stiftung befragt in ihrem „Demokratiemonitor“ in Zukunft regelmäßig Bürgerinnen und Bürger zu aktuellen Demokratiethemen.
Mit weiteren Ergebnissen und Schlussfolgerungen vertiefen wir dieses Thema in der Rubrik „Im Fokus“.
|
|
|
|
|
|
|
|
Die Zukunft des Regierens: Voraussetzungsreich
Was ist passiert?
Laut aktuellen Umfragen entfiele auf keines der Regierungsbündnisse, die seit 1949 jemals auf Bundesebene im Amt waren, eine Mehrheit der Wählerstimmen. Diese gesellschaftlichen Verschiebungen rücken alternative Regierungsmodelle in den Fokus: zum Beispiel Minderheitsregierungen, flexible Mehrheiten oder eine stärkere Einbindung der Opposition.
Die in der Datenanalyse vorgestellten Umfrageergebnisse verdeutlichen, dass diese alternativen Regierungsformen nicht prinzipiell abgelehnt werden. Die breitere Aushandlung von Entscheidungen im Parlament findet sogar die Zustimmung einer Mehrheit der Bürger:innen. Deutlich wird aber auch, dass jeweils ungefähr die Hälfte der Befragten keine klare Meinung zu alternativen Regierungsformen äußert.
Diese Unentschlossenheit insbesondere zu Minderheitsregierungen könnte daran liegen, dass es in Deutschland nur wenige Erfahrungen mit diesem Modell gibt. Die Studie legt dar, dass unentschlossene Befragte sich häufiger weniger für Politik interessieren und zudem insgesamt zufriedener mit dem Funktionieren der Demokratie sind als Befragte mit einer klaren Position zu dem Thema.
Um nachvollziehen zu können, was den Befragten in ihrer Bewertung einer Minderheitskoalition wichtig sein könnte, testet die Studie den Einfluss verschiedener Zusatzinformationen. Dabei stellt sich heraus, dass 28% der Unentschlossenen eine Minderheitsregierung dann befürworten, wenn diese mit stärkerer Repräsentation in Verbindung gebracht und einer Koalition unter Teilnahme der AfD gegenübergestellt wird. 24% der Unentschlossenen wenden sich hingegen gegen eine Minderheitsregierung, wenn sie befürchten müssen, diese sei weniger effizient als eine Mehrheitsregierung.
Die Studie verdeutlicht, dass alternative Regierungsmodelle in der Bevölkerung auch als solche behandelt werden. Dabei sind die Befragten in ihrer Position noch eher verhalten – eine ehrliche Debatte über die Ausgangsbedingungen gegenwärtigen und zukünftigen Regierens scheint also notwendig.
Was folgt daraus?
Wie steht es aber um die Praxis des Regierens mit parlamentarischer Minderheit? Bei einer Veranstaltung in der Bertelsmann Stiftung am 14. Oktober diskutierten Vertreter:innen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft die bisherigen Erkenntnisse: Erste Versuche auf Landesebene in Deutschland zeigen vor allem, dass Praxis und Ergebnisse einer Minderheitsregierung vom jeweiligen Einzelfall abhängen. Von Bedeutung ist dabei, dass alle beteiligten Parteien und auch weitere gesellschaftliche Akteure ein Interesse am Erfolg der Minderheitsregierung haben müssen. Auch im internationalen Vergleich zeigt sich, dass Minderheitsregierungen ähnlich stabil wie Mehrheitsregierungen sind, wenn die Mitwirkung der eingebundenen Oppositionsparteien klar geregelt ist.
Für einen nachhaltigen Erfolg dieses Regierungsmodells braucht es daher Veränderungen in der politischen Kultur: Wahlverlierer:innen müssen sich regelmäßig konstruktiv einbringen wollen und davon ausgehen können, trotzdem bei der nächsten Wahl wieder eine Aussicht auf einen Wahlerfolg zu haben. Neben einem solchen Kulturwandel kennt eine erfolgreiche Minderheitsregierung zwei weitere Bedingungen: Feste Strukturen, die zum Beispiel den institutionalisierten Austausch der eingebundenen Fraktionsvertreter:innen zu bestimmten Themen ermöglichen, und Persönlichkeiten in den Parteien, die sowohl in ihrer Partei als auch im Verhältnis zu den anderen Parteien integrativ wirken können.
Demokratiepolitisch ist neben ihrer Stabilität und Performanz ein weiterer Faktor für die Attraktivität von Minderheitsregierungen als alternativem Regierungsmodell entscheidend: Die Möglichkeit für Bürger:innen, den Einfluss der von ihnen gewählten Partei am Verhandlungsergebnis nachvollziehen zu können.
Und so zeigt die Empirie zu Minderheitsregierungen und weiteren alternativen Regierungsformen, was auch für zukünftiges Regieren grundsätzlich gilt: Es ist voraussetzungsreich.
|
|
|
|
|
|
|
|
Harare/Lagos: Die afrikanische Lebensphilosophie Ubuntu stammt aus den Bantu-Sprachen (wie Zulu und Xhosa) und bedeutet übersetzt im Wesentlichen: „Ich bin, weil wir sind“ (oder wörtlich: „Ich bin, weil du bist“). Die damit verbundenen Grundwerte wie Offenheit, Reaktionsfähigkeit, Rechenschaftspflicht, Integrität, Professionalität, Teamarbeit und gegenseitiger Respekt fließen heute verstärkt in Beteiligungsprozesse und -projekte in ganz Afrika ein. Am „Global Forum on Modern Direct Democracy“ in Gaborone präsentierten die simbabwische Gewerkschafterin Dorcas Norupiri (links) und der nigerianische Ökonom Abubakar Jaafar spannende praktische Beispiele, wie indigene Versammlungstraditionen und moderne Partizipationsformen miteinander verknüpft werden können.
In dieser Rubrik blickt für uns Bruno Kaufmann, globaler Demokratiekorrespondent der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR), über den Tellerrand. Mit einem Foto von seinen Reisen zeigt er uns monatlich persönliche Eindrücke von Demokratien weltweit.
|
|
|
|
|
|
|
Keine Hörfassung an dieser Stelle?
Stay tuned – wir arbeiten gerade an einem verbesserten Hörerlebnis für Briefing Demokratiepolitik Abonnent:innen.
|
|
|
|
|
|
|
Mitwirkung und Dank
Ich danke meinen Kolleg:innen Leander Berner und Gaelle Beckmann für die gemeinsame Konzeption und Umsetzung, genauso wie Christina-Marie Juen, Carlo Greß und Jonathan Koch für die inhaltliche Unterstützung.
Die Bertelsmann Stiftung hat die polisphere GmbH mit Recherchen für die einzelnen Rubriken beauftragt.
|
Abonnieren und Feedback
Hier können Sie das Briefing Demokratiepolitik abonnieren.
Hier können Sie uns Anregungen und Feedback zum Briefing geben.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|