Ausgabe #6 September/Oktober – Das Selbstwirksamkeitsparadox
Das Briefing als Hörfassung

 

Das Selbstwirksamkeitsparadox

Liebe Leserinnen und Leser,

Selbstwirksamkeit hat einen ausgezeichneten Ruf. Das Wort klingt nach Emanzipation, Aufbruch und der beglückenden Erfahrung, dem Lauf der Dinge nicht hilflos ausgeliefert zu sein. Das Gefühl mangelnder Selbstwirksamkeit ist eine der zentralen Begründungen, mit denen Jugendforscher:innen den pessimistischen Zukunftsblick vieler junger Menschen erklären. Erfahrungen politischer Beteiligung können dagegen Ohnmachtsgefühle verringern, Zuversicht stärken ... und damit auch die Demokratie.

Doch Selbstwirksamkeit ist zunächst nur das Gefühl: Ich kann etwas bewirken. Ob das Bewirkte gut ist, verrät uns der Begriff nicht. Viele Menschen, zum Beispiel solche, die lange nicht gewählt haben, entdecken etwa durch die AfD derzeit ihre politische Wirksamkeit wieder. Es gibt eine Anekdote, die Ricarda Lang schon öfter berichtete: Ein Mann sagte ihr voller Freude, er wähle nur die AfD, um ihr Gesicht (und das der anderen Parteivertreter:innen) am Wahlabend im Fernsehen zu sehen. Die Resignation, den Schock, die Enttäuschung in den Gesichtern ob der Wahlergebnisse. Vermutlich ist dieser Fernsehmoment für den Herrn der Gipfel der politischen Selbstwirksamkeit: Mein Kreuz auf dem Wahlzettel löst bei dir das aus. Jedoch hat gerade der Wahlkampf in Sachsen-Anhalt gezeigt, dass die AfD es versteht, weitaus mehr als Ärger und Enttäuschung in den Mittelpunkt zu stellen. Menschen wählten sie mit Vorfreude und Hoffnung.

Darin liegt das Selbstwirksamkeitsparadox: Demokratie lebt von Menschen, die überzeugt sind, politisch etwas bewirken zu können. Doch ebendieses Gefühl kann Parteien stärken, die demokratische Freiheit und Gleichheit infrage stellen. Wirksamkeit nicht als gemeinsames Gestalten, sondern als Abstrafen oder als Umsetzung der eigenen Agenda, ohne Rücksicht auf die Rechte und Freiheit anderer.

Freie, faire und geheime Wahlen gehören zum Herzstück der Demokratie. Ist eine hohe Wahlbeteiligung also immer eine gute Nachricht, ganz gleich, wie das Ergebnis ausfällt? Oder wird sie zur schlechten Nachricht, wenn besonders viele Stimmen einer Partei gelten, die gegen die gleiche Freiheit anderer arbeitet? Selbstwirksamkeit auf Kosten anderer? Ein echtes Dilemma ist das nicht. Dass Menschen wählen, ist demokratisch gut. Was sie wählen, ist deshalb noch nicht per se gut für die Demokratie. Beides kann gleichzeitig wahr sein, auch wenn es einigen schwerfällt, das zu akzeptieren.

Die demokratische Antwort darauf darf weder moralische Herablassung noch die populistische Kopie sein. Sie müsste eine Offensive echter Selbstwirksamkeit sein: Politiker:innen und Parteien müssen im Alltag ansprechbarer werden, nachvollziehbar entscheiden und konkrete Gestaltung ermöglichen, vor allem im eigenen Nahumfeld. Hier liegt ein großes, unausgeschöpftes Potenzial für die Demokratie von morgen.

Entscheidend ist, verständlich und verbindlich zu sein. Wer Menschen beteiligt, ihre Vorschläge danach aber folgenlos versanden lässt, erzeugt nicht Selbstwirksamkeit, sondern die nächste Enttäuschung. Wer gute, einfache Erklärungen als 'kosmetisch' abtut, wird schlicht nicht gehört.

Populist:innen machen aus der Wahlstimme ein Instrument: Mit ihr lässt sich abstrafen, den anderen ein Schock versetzen oder die Hoffnung verbinden, dass sich endlich grundsätzlich etwas verändert. Dieses Versprechen von Aufbruch und Wirksamkeit gilt jedoch vor allem dem eigenen „Wir“, notfalls auf Kosten der Freiheit und Gleichheit anderer. Demokratische Parteien müssen die Stimme auch wieder als Auftrag erfahrbar machen. Sie müssen sich auf erkennbare Vorhaben festlegen und anschließend Rechenschaft darüber ablegen, was daraus geworden ist. Nicht jede Forderung kann erfüllt werden. Aber jede Entscheidung kann erklärt und jede Priorität begründet werden.

Besonders auf der lokalen Ebene kann politische Wirksamkeit nicht nur versprochen, sondern konkret erfahren werden.

Das demokratische Gegenangebot lautet: Ich kann gemeinsam mit anderen etwas verändern, ohne dass meine Wirksamkeit auf der Ohnmacht anderer beruht.

Ich wünsche eine anregende Lektüre.

Test

Demokratiepolitische Updates

Illustration Deutscher Bundestag

  • „Demokratie leben!“-Volumen schrumpft – Laut Haushaltsentwurf soll der Titel des Förderprogramms von rund 187 Millionen (2026) auf etwa 167 Millionen Euro (2027) sinken und die neue Programmlaufzeit ist auf vier Jahre statt bis 2032 angelegt. Der Abruf von Mitteln für die „Partnerschaften für Demokratie“ setzt künftig einen Beschluss des Kommunalparlaments voraus (mit Ausnahmen bei Kofinanzierung durch das Land oder besonderen kommunalverfassungsrechtlichen Gegebenheiten).
  • Bund verdoppelt Projektförderung für Gedenkstätten – Bis zum 1. Oktober können sich NS- und SED-Gedenkstätten um Projektmittel des Bundes bewerben. Der Fördertopf wird von fünf auf zehn Millionen Euro verdoppelt und umfasst den Erhalt historischer Orte, digitale Angebote sowie Bildungs- und Forschungsprojekte. Zudem sind jährlich fünf Millionen Euro zusätzlich für Personal und Sicherheit vorgesehen. Die Mittel stehen noch unter Haushaltsvorbehalt.
  • Bundesregierung lehnt Meldepflicht für Lobbytreffen ab – Die Bundesregierung hat sich ablehnend gegenüber einer Anfrage der Linksfraktion geäußert. Die Idee: eine Pflicht zur Erfassung und Veröffentlichung aller Lobbykontakte der Regierungsmitglieder und ihrer Leitungsebene. Die Regierung hält das bestehende Lobbyregister und den exekutiven Fußabdruck für ausreichend.
  • MPK-Vorsitz für Sachsen-Anhalt soll aussetzen – Nach dem Wahlsieg der gesichert rechtsextremen AfD in Sachsen-Anhalt schlägt Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) vor, auf den turnusmäßigen Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz zu verzichten. Gründe sind die unsichere Sondierungslage und die Sorge vor einem Abfluss sensibler Informationen nach Russland. Alle Länder müssten zustimmen und Schleswig-Holstein zur Übernahme bereit sein. Verfassungsrechtlich gilt das als unbedenklich.
  • Bundeszwang nach AfD-Wahlsieg als äußerstes Mittel im Gespräch – Nach dem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt bringt Unionsfraktionschef Thorsten Frei Artikel 37 des Grundgesetzes ins Gespräch. Der Wahlsieg allein wäre dafür kein Grund: Erst wenn eine Landesregierung Bundespflichten aus dem Grundgesetz verletzt, könnte die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates eingreifen, bis hin zur Übernahme einzelner Behörden. Angewandt wurde der Artikel noch nie.
  • 75 Jahre Bundesverfassungsgericht und „Das Parlament“ – Das Bundesverfassungsgericht feiert sein 75-jähriges Bestehen. Zum Festakt des Gerichts am 28. September in Karlsruhe waren erstmals Bürger:innen eingeladen; die kostenlosen Plätze sind bereits vergeben. Das ZDF überträgt die Feier ab 10:45 Uhr live. Auch die Bundestagszeitung „Das Parlament“ wird 75 Jahre alt.
 

LÄNDERBLICK

  • Brandenburg berät strengere Regeln für die Stiftungsförderung – Ein Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, die Förderung parteinaher Stiftungen an ein aktives Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung zu knüpfen. Der Entwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Damit könnte die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung von Landesförderungen ausgeschlossen werden.
  • Berliner Wahlprogramme waren schwer verständlich – Im Hohenheimer Wahlprogramm-Check erreichen die Berliner Parteien durchschnittlich nur 5,7 von 20 Punkten. Lediglich FDP und Grüne bieten Fassungen in Leichter Sprache an. Die Studie bewertet damit nicht die inhaltliche Qualität der Programme, warnt aber: Schwer verständliche Texte erhöhen die Informationshürden und können eine gleichberechtigte politische Urteilsbildung erschweren.
  • Mehr Lobbyregeln, aber große Lücken in den Ländern – Seit 2024 haben 12 von 16 Bundesländern ihre Regeln für transparenten Lobbyismus verbessert. Das Lobbyranking von Transparency Deutschland bewertet Lobbyregister, legislative Fußabdrücke, Karenzzeiten und Verhaltensregeln. Baden-Württemberg führt mit 59 Prozent, der Bund erreicht hingegen 73 Prozent. 13 Länder erfüllen nicht einmal die Hälfte der von Transparency definierten Anforderungen; häufig werden bestehende Regeln zudem nur unzureichend umgesetzt.

WHO IS NEW?

  • Antisemitismusbeauftragter der Bundesregierung: Christoph de Vries übernimmt kommissarisch die Aufgaben von Felix Klein; die Nachfolge ist noch offen.
  • Bundesgerichtshof: Karin Angerer wird Präsidentin des Bundesgerichtshofs.
  • Bundeszentrale für politische Bildung: Christoph Neuberger wird stellvertretender Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats. 
  • Bundespresseamt: Claudia Kristine Huber wechselt laut LinkedIn in den Leitungsstab und baut das Referat „Innovation und Gesellschaft – KI-Strategie“ auf. 
  • Bundesregierung: Ronald Rauhe wird Staatsminister für Sport und Ehrenamt.
  • Zivilgesellschaft: Mikiya Heise wird laut LinkedIn Geschäftsführer bei Democracy Intelligence.

Demokratiepolitische Nachrichten aus der Gesellschaft

Illustration Neuigkeiten

  • Exekutiver Fußabdruck bleibt blass – Die Initiative für transparente Gesetzgebung hat 175 Gesetzgebungsverfahren geprüft. 95,4 Prozent der Referentenentwürfe wurden veröffentlicht, aber nur 28 Prozent mit einer Gegenüberstellung von altem und geplantem Gesetzestext. Nur 18,9 Prozent machten externe Einflüsse nachvollziehbar. Auch die vierwöchige Anhörungsfrist wurde meist unterschritten. Bestes Ressort: Justiz; Schlechtestes: Inneres. 
  • Vertrauen in klassischen Journalismus sinkt weiter – Der „Social-Media-Atlas 2026“ zeigt, dass 43 Prozent der Deutschen Social-Media-Posts mehr vertrauen als klassischen Nachrichten – sechs Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Bei den 20- bis 49-Jährigen liegt der Anteil sogar über 50 Prozent. Der Autor der Studie bewertet diese Entwicklung als „demokratiepolitisch alarmierend“, da Social-Media-Posts nicht denselben journalistischen Sorgfaltspflichten unterliegen. 
  • KI-Werkzeugkasten für demokratische Kommunikation – Das gemeinnützige Netzwerk Faktor D hat mit 33 Expert:innen ein frei zugängliches Chatbot-Tool für Zivilgesellschaft, Medien und Politik entwickelt. Es soll helfen, Zielgruppen besser zu verstehen, Botschaften zu schärfen und überzeugende Narrative zu entwickeln. Grundlage dafür ist eine Zielgruppenstudie. Das offene Lernprojekt wird fortlaufend getestet und weiterentwickelt.
  • Beziehungsstatus ungeklärt: Verhältnisse im Parteienwettbewerb brauchen Klärung – In zwei Blogartikeln zieht unser Kollege Finn Heinrich zwei demokratiepolitische Lehren aus der Sachsen-Anhalt-Wahl. Dabei rät er dringend zur Klärung zweier Fragen: 1. Wie stehen Parteien zueinander und warum? 2. Wie stehen Politiker zu ihrer eigenen Partei?

Im Fokus

Illustration Im Fokus (Scheinwerfer)

Wider das Vertagen: Warum die AfD-Verbotsdebatte eine verbindliche Klärung braucht

Was ist passiert?

Im November 2024 beantragten 113 Abgeordnete verschiedener Parteien, der Bundestag solle beim Bundesverfassungsgericht ein Verbotsverfahren gegen die AfD einleiten; sie sahen vor allem Menschenwürde und Demokratieprinzip angegriffen und hielten die Partei für potenziell fähig, ihre Ziele durchzusetzen. Parallel verlangte eine Gruppe grüner Abgeordneter zunächst eine unabhängige Prüfung der Erfolgsaussichten; beide Anträge wurden im Januar 2025 im Bundestag beraten, wegen der vorgezogenen Neuwahl aber nicht mehr abgestimmt. 

Neue Dynamik entstand durch die Hochstufung der Bundes-AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch den Verfassungsschutz im Mai 2025, die das Verwaltungsgericht Köln im Februar 2026 jedoch vorläufig untersagte, seither wird die Partei daher bundesweit weiterhin als Verdachtsfall behandelt. 

Im Juni 2026 kam ein über 1.500-seitiges Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte zu dem Ergebnis, ein Verbotsantrag hätte wahrscheinlich Erfolg. Nach dem AfD-Wahlsieg in Sachsen-Anhalt schlug NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst im September 2026 eine ergebnisoffene Bund-Länder-Arbeitsgruppe vor; einen Verbotsantrag gestellt haben bislang weder Bundestag noch Bundesrat oder Bundesregierung.

Befürworter:innen eines Verbotsverfahrens verweisen auf zahlreiche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD. Im Zentrum stehen dabei Positionen, die Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder Religion die gleichberechtigte Zugehörigkeit zum Staatsvolk absprechen und damit Menschenwürde und Demokratieprinzip berühren. Solche Positionen seien, so das Argument, nicht bloß einzelnen Mitgliedern zuzurechnen, sondern würden von führenden Funktionär:innen vertreten, geduldet oder innerhalb der Partei zunehmend prägend. Fünf der Landesverbände werden von den jeweiligen Verfassungsschutzbehörden bereits als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

Hinzu komme die gewachsene politische Durchsetzungskraft der Partei. Anders als bei der NPD erscheine es angesichts hoher Wahlergebnisse, zahlreicher Mandate und des Zugangs zu staatlichen Ämtern und Ressourcen nicht von vornherein aussichtslos, dass die AfD ihre Ziele verwirklichen könnte. Gerade deshalb dränge die Zeit.

Ein Verbotsantrag wäre dabei noch kein Verbot: Er würde die Entscheidung dem dafür zuständigen Bundesverfassungsgericht überlassen. Auch die politische Auseinandersetzung würde dadurch nicht ersetzt. Sie könnte und müsste während eines Verfahrens ebenso weitergeführt werden, auch unabhängig von dessen Ausgang.

Kritiker:innen verweisen dagegen auf die hohen verfassungsrechtlichen Hürden eines Parteiverbots. Die Einstufung durch eine Verfassungsschutzbehörde sei zwar ein gewichtiges Indiz, erfülle aber nicht notwendigerweise die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts. Nachgewiesen werden müsse, dass verfassungsfeindliche Positionen die Gesamtpartei prägen, ihr rechtlich zugerechnet werden können und sich in einem planvollen, aktiv-kämpferischen Vorgehen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung niederschlagen. Einzelne Äußerungen, Strömungen oder Landesverbände reichten dafür nicht ohne Weiteres aus. Zudem müsse das Beweismaterial umfassend und frei von staatlicher Einflussnahme, etwa durch V-Leute, sein.

Ein Scheitern des Verfahrens könnte von der AfD politisch als verfassungsgerichtliches „Gütesiegel“ ausgeschlachtet werden. Schon das jahrelange Verfahren böte ihr Gelegenheit, sich als Opfer des politischen Systems zu inszenieren und ihre Anhängerschaft zusätzlich zu mobilisieren. Auch ein erfolgreiches Verbot würde zwar die Organisation beseitigen, nicht aber die politischen Einstellungen ihrer Wähler:innen oder die Ursachen ihres Zuspruchs. Deshalb, so diese Position, müsse die AfD vor allem politisch und inhaltlich gestellt werden. Ein Parteiverbot könne allenfalls die Ultima Ratio sein und kein Ersatz für überzeugende demokratische Politik.

Was folgt daraus?

Solange die Debatte bei jedem neuen Anlass aufflammt, ohne dass eine der antragsberechtigten Institutionen zu einer verbindlichen Entscheidung gelangt, verbleibt sie in einem Schwebezustand: politisch allgegenwärtig, institutionell aber folgenlos.

Man muss weder für noch gegen ein Verbotsverfahren sein, um diesen Zustand problematisch zu finden. Er lässt Zweifel an der Verfassungstreue der AfD dauerhaft im Raum stehen. Zugleich kann der wiederkehrende Ruf nach einem Verbot den Eindruck erwecken, eines der schärfsten Instrumente der wehrhaften Demokratie werde als politisches Druckmittel eingesetzt. Beides schwächt auf Dauer die Glaubwürdigkeit der demokratischen Institutionen.

Nützen könnte der Schwebezustand vor allem der AfD. Sie kann sich angesichts der Verbotsdebatte als verfolgtes Opfer inszenieren und die ausbleibende Entscheidung zugleich als Beleg dafür deuten, dass die Vorwürfe gegen sie nicht tragfähig seien. Jede neue Debattenrunde verschafft ihr Aufmerksamkeit, ohne rechtliche Klarheit zu schaffen.

Demokratiepolitisch geht es deshalb zunächst nicht um ein vorweggenommenes Ja oder Nein zum Verbot. Es geht darum, aus einer wiederkehrenden Debatte einen geordneten Entscheidungsprozess zu machen. An dessen Ende kann sowohl ein sorgfältig vorbereiteter Antrag als auch eine nachvollziehbar begründete Entscheidung gegen ein Verfahren stehen. Wenig überzeugend ist allein die dauerhafte Vertagung: Sie beantwortet die Verbotsfrage nicht, sondern überlässt ihre politische Nutzung ausgerechnet der Partei, um die es geht.

 

Datenanalyse

Abbildung Frauenanteil in den deutschen Länderparlamenten


Der niedrige Frauenanteil im Bundestag ist vielen, speziell in der demokratiepolitischen Szene, bekannt.
Wie aber steht es um die Landtage?

Während beim Spitzenreiter Hamburg fast jedes zweite Mandat von einer Frau gehalten wird (48,8 Prozent), ist es in Bayern nur rund ein Viertel (24,6 Prozent). Im Durchschnitt aller 16 Landesparlamente liegt der Frauenanteil bei 33,4 Prozent und ist damit tatsächlich ca. auf dem Niveau des Deutschen Bundestages (32,4 Prozent). Die Bundesländer haben sich über die Zeit sehr unterschiedlich entwickelt, im bundesweiten Schnitt stagniert der Frauenanteil jedoch nahezu: Er stieg von 32,3 % im Jahr 2008 nur um rund einen Prozentpunkt auf 33,4 % im Jahr 2026. Wie viele Frauen letztlich in einen Landtag einziehen, hängt einmal stark davon ab, wie die Parteien Kandidaturen und Listenplätze vergeben und dann davon, welche Parteien bei der Wahl erfolgreich sind.

Drei Fragen an ...

Foto von Prof. Dr.  Stephan Bröchler, Landeswahlleiter Berlin

Prof. Dr. Stephan Bröchler, Landeswahlleiter für Berlin

 

Im Wahlkampf wurden manipulierte Videos und unbelegte Zweifel an der Briefwahl verbreitet. Ist inzwischen nicht nur die korrekte Durchführung, sondern auch der Schutz des Vertrauens in die Wahl eine Aufgabe der Wahlleitung?
Vertrauen ist der Schlüssel für die Resilienz demokratischer Wahlen. Gut organisierte und faire Wahlen stärken dieses Vertrauen. Ursache für das veränderte Aufgabenpensum ist die Zunahme von Angriffen auf die Integrität demokratischer Wahlen. Ein Beispiel ist die Briefwahl. Die Durchführung von Briefwahlen wird in hohem Maße als systematisch manipuliert diskreditiert und in die Schmuddelecke gestellt. Ziel ist es, die Legitimität von Parlamentswahlen zu schwächen. In diesem Narrativ aus Spekulation und Geraune ist unerheblich, dass keine methodisch gesicherten Studien solche Manipulationen bestätigen.
Die Ausgangslage für die Stärkung des Vertrauens in Wahlen und in die Wahlorganisation ist gut. Empirische Studien, wie beispielsweise der Bertelsmann Demokratiemonitor 2025, zeigen ein hohes Vertrauen in demokratische Wahlen. Doch Vertrauen in die Wahlorganisation ist kein Erntedankfest. Vertrauen muss bei jeder Wahl neu erarbeitet und mittlerweile auch gegen Angriffe verteidigt werden.

Erstmals durften bei einer Berliner Abgeordnetenhauswahl auch 16- und 17-Jährige abstimmen. Welche besonderen organisatorischen Anforderungen und Vorbereitungen waren damit für die Wahlverwaltung verbunden?
Die Änderung der Berliner Verfassung hat die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass junge Berliner Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Vollendung des 16. Lebensjahres erstmals die Mehrheitsverhältnisse im Abgeordnetenhaus mitgestalten können. Damit aus der Rechtsnorm tatsächlich gelebte Wahlrechtspraxis wird, ist noch viel möglich und nötig.
Demokratie-Lotsen können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass junge Erstwählerinnen und Erstwähler den Weg zu einer aufgeklärten Stimmabgabe finden. Schulen kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Denn in vielen Familien kommt das Thema Politik und Wählen kaum mehr vor. Bei der Suche nach der „richtigen“ Entscheidung für eine Partei kann der Berliner Wahl-O-Mat Hilfestellung leisten. Die öffentlich-rechtlichen Medien können mit Programmschwerpunkten junge Erstwählerinnen und Erstwähler gezielt für Wahlen adressieren. Auch KI kann einen wichtigen Beitrag leisten. Internetanwendungen wie beispielsweise Gretchen AI ermöglichen es, Fake News, manipulierte Bilder und Videos zu erkennen, und tragen so dazu bei, dass bei der Stimmabgabe am Wahlsonntag Fakten zählen.

Die Berliner Wahl 2021 musste wegen schwerer organisatorischer Mängel wiederholt werden. Was sind die „Lessons Learned“ daraus?
Die Verbundwahl aus Deutschem Bundestag, Abgeordnetenhaus von Berlin, Bezirksverordnetenversammlungen und Volksentscheid am 26. September 2021 war das gravierendste Organisationsversagen der Wahlorganisation in der Bundesrepublik Deutschland. 
Die vom Senat eingesetzte Expertenkommission war sich einig, dass es einer grundlegenden Reform der Berliner Wahlorganisation an Haupt und Gliedern bedarf, damit sich ein solches Organisationsversagen in der bundesdeutschen Wahlgeschichte nicht wiederholt. Die Reformen umfassen die Organisationsstrukturen – etwa durch die Stärkung des Landeswahlleiters –, die Organisationsprozesse – etwa durch ein Controlling der Wahlvorbereitung – sowie eine neue Fehler- und Kommunikationskultur mit mehr Transparenz im Umgang mit Fehlern. Als neue Aufgabe kommt die Demokratieförderung hinzu.
Wichtig ist zu betonen, dass die Reform der Wahlorganisation noch nicht abgeschlossen ist und in der kommenden Legislaturperiode fortgesetzt werden muss.

Über den Tellerrand

Foto des Politikwissenschafters Antoine Gonthier

Grenoble/Frankreich: Die französische Stadt Grenoble besitzt in der Geschichte der Demokratie und des Bürgerwiderstands einen legendären Ruf und gilt als einer der wichtigsten Vorfahren und Geburtsorte der modernen französischen Demokratie. Der rebellische Pioniergeist der Stadt zieht sich von der Aufklärung bis in die moderne Kommunalpolitik. Heute leitet der Politikwissenschafter Antoine Gonthier die Demokratie-Arbeit der Stadt mit 160.000 Einwohner:innen am Rande der Alpen, die darauf hinausläuft, partizipative und direktdemokratische Formen der Bürgerbeteiligung miteinander zu verbinden.

In dieser Rubrik blickt für uns Bruno Kaufmann, globaler Demokratiekorrespondent der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR), über den Tellerrand. Mit einem Foto von seinen Reisen zeigt er uns monatlich persönliche Eindrücke von Demokratien weltweit.

 
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Ausgabe #6 September/Oktober

Das Selbstwirksamkeitsparadox

Das Briefing als Hörfassung

Mitwirkung und Dank

Ich danke meinen Kolleg:innen Leander Berner und Gaelle Beckmann für die gemeinsame Konzeption und Umsetzung, genauso wie Carlo Greß und Jonathan Koch für die inhaltliche Unterstützung. Unserem Kollegen, Kai Unzicker, danken wir für seine Mitwirkung bei der Aufnahme der Hörfassung.

Die Bertelsmann Stiftung hat die polisphere GmbH mit Recherchen für die einzelnen Rubriken beauftragt.

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