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Empfangen, Senden und Verbinden – Erfolgsrezepte für Vertrauen?
Liebe Leserinnen und Leser,
entweder der Sommer wird gut, dank Wetter und Weltmeistertitel, und die Menschen im Land haben bessere Laune und finden infolgedessen, dass die demokratischen Parteien dieses Landes eigentlich einen ganz guten Job machen.
Oder aber es greift ein proaktiveres Erfolgsrezept von Seiten der Politik, um ihre Zuspruchswerte zu verbessern. Denn die sind derzeit ziemlich niedrig.
Fast die Hälfte der Menschen (46 Prozent) gibt im Deutschlandtrend an, Wahlentscheidungen aus einer Enttäuschung statt Überzeugung herauszumachen. Bei der Frage, welcher Partei am ehesten die Lösung der Probleme unserer Zeit zugetraut wird, ist in der Forsa-Umfrage vom Juni mehrheitlich die Antwort: keiner (55 Prozent).
Und nur 14 Prozent finden laut unserem Demokratiemonitor 2026, dass Parteien die Anliegen der Bürger:innen genügend berücksichtigen.
Demokratiepolitisch ist das ein Problem, denn demokratische Politik legitimiert sich auch durch Zuspruch und Vertrauen. Wo das Vertrauen in die Problemlösungsfähigkeit demokratischer Institutionen schwindet, sinkt auch die Widerstandskraft von Demokratien gegenüber Krisen und populistischen Vereinfachungen.
Das zentrale Bindeglied zwischen Bürger:innen und Politik sind Parteien. Sie arbeiten hart daran, Vertrauen und Zuspruch herzustellen und haben dabei sehr verschiedene Schwerpunkte, jedoch eine Leerstelle.
Lediglich auf die Regierungsparteien und ihre Unternehmungen geblickt, zeigt sich ein interessanter Unterschied: Die SPD macht Zuhör-Touren, während die CDU mit einer Einfach-Mal-Machen-Tour durchs Land zieht.
Das Hören-Angebot hat einen „Wir-haben-verstanden”-Charakter. Er sagt: Wir sehen, dass ihr unzufrieden seid und euch von uns entfremdet fühlt. Deswegen kommen wir zu euch und hören zu.
Die Idee ist gut. Sie geht auch auf Demokratietheoretiker:innen wie Robert Dahl zurück, der Demokratie als Responsivität beschreibt. Vom Kreisverband über die Landesebene bis hin zum Bund und dem neuen Grundsatzprogramm-Prozess: Die SPD kündigt Zuhören an.
Das Machen-Angebot der CDU war diese Woche in Hamburg zu erleben. Generalsekretär Carsten Linnemann sprach mit Gästen und Publikum darüber, was zu tun sei, um das Land voranzubringen. Die nächste Station ist Ende August in Halle (Saale). An jeder Station wird über eine konkrete Idee abgestimmt. Ähnlich auch die „Anpack-Tour” der sächsischen Union 2025/26. Auch dieser Ansatz ist gut. Er erinnert an den Ökonomen und Sozialwissenschaftler Joseph A. Schumpeter, der Demokratie weniger als fortlaufende Abbildung eines Volkswillens verstand, sondern als Verfahren, in dem politische Akteure im Wettbewerb um Stimmen die Legitimation erhalten, Entscheidungen zu treffen.
Selbstverständlich schaffen diese beiden Tourkonzepte mehr als das, was ihren namentlichen Kern auszeichnet. Sicherlich gehört sowohl Responsivität als auch Entscheidungsfähigkeit zu demokratiepolitischen Kernfunktionen von Parteien und doch drängt sich die Frage auf: Gibt es auch ein Bindungsangebot? Ein Angebot für Identifikation und Zugehörigkeit? Was ist mit dem Bedürfnis von Menschen, gesehen zu werden und dazuzugehören? Die gut dokumentierte Abschwächung der traditionellen Verknüpfung von sozialen Milieus und Parteibindung in Deutschland zahlt ebenfalls auf eine Lesart ein, die sagt: Hier gibt es zunehmend Wählerinnen und Wähler, die politisch keine Heimat haben – zumindest in der demokratischen Mitte.
Anerkennung und Identitätsangebote entstehen nicht allein durch programmatische Positionen und schon gar nicht unmittelbar nur durch eine Kampagne. Sondern durch ein komplexes Zusammenspiel von prägenden Persönlichkeiten und authentischer Sprache, kollektiven Erlebnissen, vielleicht auch gemeinsamen Symbolen und der Erfahrung, Teil eines politischen „Wir“ zu sein.
Für künftige Begegnungstouren mit Bürgerinnen und Bürgern ist aus demokratiepolitischer Perspektive vermutlich ratsam, neben dem tendenziell passiv-empfangenden Zuhören und aktiv-sendendem Machen, auch Raum für ein relationales Verbinden zu schaffen. Horizontal gelagert könnten hier unterschiedliche Identifikationsräume eröffnet werden, die nicht zwingend in erster Linie über Politisches ihren Einflug finden müssen. Kunst, Kultur, Sport, Kulinarik, Hobbys oder Berufe sind nur einige der verbindenden Möglichkeiten. Während der Demokratie als Ganzes zwar ein inklusives Wir-Gefühl hilft, welches z. B. auf Grundwerte fußt, ist es wünschenswert, vielleicht gar notwendig, dass Parteien jeweils eigene und abgrenzbare Identifikationsangebote schaffen. Sie werden sicherlich nicht dieselben sein können wie die des letzten Jahrhunderts.
Ich wünsche einen schönen Sommeranfang und eine anregende Lektüre
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Demokratiepolitische Updates
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Was wichtig ist
- Atemlos durch das Jahr: Ministerpräsidenten lehnen Idee von Midterms ab – Der grüne Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour, CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann und Bestsellerautor Ferdinand von Schirach haben eines gemeinsam: Sie äußerten jeweils die Idee, alle Landtagswahlen an einem Tag stattfinden zu lassen. Der Wahlkalender sei Mitgrund für eine gewisse „Atemlosigkeit der Politik“, so Nouripour. Nun meldeten sich diverse Ministerpräsidenten zu Wort. Sie lehnen die Idee mit der Sorge ab, dass die Landtagswahlen so noch mehr zu Zwischenzeugnissen des Bundes werden und sich weniger um landespolitische Themen drehen würden.
- Grüne stimmen über ihre eigene Demokratie ab – Ausgelöst durch das starke Mitgliederwachstum stimmen die Grünen bis Ende Juni in einer Urabstimmung über 17 Satzungsänderungen ab. Im Zentrum stehen neue Beteiligungsformate wie ein geloster Mitgliederrat, aber auch höhere Hürden für Anträge und Kandidaturen, um Parteitage übersichtlicher und entscheidungsfähiger zu machen. Demokratiepolitisch interessant: Wie lassen sich breite Beteiligung, repräsentative Mitwirkung und politische Handlungsfähigkeit in Parteien verbinden? Und zeichnet sich ein parteieigenes Profil in der Einbindung von Mitgliedern ab? Die Abstimmung ist damit auch ein Testfall für die Weiterentwicklung innerparteilicher Demokratie.
- Diätenerhöhung aussetzen: Signale aus Koalition und Opposition – CDU/CSU und SPD wollen die automatische Erhöhung der Abgeordnetendiäten der MdBs 2026 aussetzen. Die zum 1. Juli vorgesehene Anpassung um 4,2 Prozent (497 Euro monatlich) soll rückgängig gemacht werden; bereits ausgezahlte Beträge werden verrechnet. Inzwischen unterstützen alle Fraktionen die Aussetzung, AfD und Linke fordern darüber hinaus die Abschaffung des automatischen Anpassungsmechanismus. Die Linke stimmt zudem dieses Wochenende über einen Antrag ab, der einen Gehaltsdeckel für ihre eigenen MdBs vorsieht. Die Geldsumme, die diesen Betrag übersteigt, soll in einen Sozialfond fließen.
- Kleine Reform zum 20. Geburtstag des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) – Die nun auch vom Bundesrat beschlossene Reform des Bundeskabinetts hat zum Ziel, Lücken zwischen deutschem Recht und EU-Vorgaben zu schließen. Geplant sind unter anderem mehr Befugnisse für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die Betroffene künftig auch rechtlich unterstützen können soll. Kritik kommt jedoch nicht nur aus der Opposition, sondern auch von Antidiskriminierungsverbänden und der Antidiskriminierungsbeauftragten Ferda Ataman. Sie bemängeln, die Reform gehe nicht weit genug: Die Fristen zur Geltendmachung von Diskriminierung sollten länger sein und Diskriminierung durch staatliche Stellen ausdrücklich vom Gesetz erfasst werden. Demokratiepolitisch geht es um die Frage, wie wirksam Menschen ihre Rechte gegen Diskriminierung durchsetzen können.
- Gutachten: Verteidigungsministerium überschreitet Befugnisse – Ein Gutachten stellt fest, dass das Verteidigungsministerium die Genehmigung- und Antragspflicht junger Männer für Auslandsreisen von mehr als 3 Monaten nicht pauschal hätte aufheben dürfen. Die von der Linksfraktion beim wissenschaftlichen Dienst des Bundestages beauftragte Stellungnahme bestätigt damit frühe Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Exekutivhandelns. Nun soll die Meldepflicht im Rahmen des geplanten Reservestärkungsgesetzes auf den Spannungs- oder Verteidigungsfall beschränkt werden. Demokratiepolitisch ausgehandelt wird hier auch das Verhältnis von Staat und Bürger:in.
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Was wichtig wird
- Wählen, wo man wohnt? – In Deutschland leben rund 14 Millionen Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Haben sie einen EU-Pass, so können sie bei Kommunal- und Europawahlen teilnehmen, nicht aber bei Landtags- oder Bundestagswahlen. Menschen ohne EU-Pass können gar nicht mitbestimmen, wie die Zukunft ihres Wohn- und oft auch Arbeitsortes gestaltet wird. Kürzlich haben nun die EU-Mitgliedsstaaten Vereinfachungen für Unionsbürger:innen beschlossen, die in einem anderen Mitgliedsstaat leben und dort eigentlich bei Kommunalwahlen abstimmen dürfen, dieses Recht aufgrund fehlender Informationszugänge und bürokratischer Hürden jedoch selten wahrnehmen. Der Auftrag ist klar: Wer das (passive und aktive) Wahlrecht verleiht, soll dessen Nutzung auch proaktiv fördern. Die Mitgliedsstaaten müssen die neuen Vorgaben innerhalb der nächsten zwei Jahre in nationales Recht überführen.
- Bundesrat zwischen Subsidiarität und Bürokratieabbau – Wie kann im Mehrebenensystem demokratische Handlungsfähigkeit gewährleistet werden? Diese Evergreen-Diskussion wird aktuell sowohl im Rahmen der föderalen Modernisierungsagenda als auch der ‚Omnibus-Gesetze‘ auf EU-Ebene geführt. Stichwortgebend für letztere ist eine Mitteilung der EU-Kommission gewesen, zu der der Bundesrat nun Stellung genommen hat. Als Hüter des Subsidiaritätsprinzips ist er dabei in einer demokratiepolitisch interessanten Rolle: Einerseits möchte man gemeinsam mit dem Bundestag Entbürokratisierung vorantreiben, andererseits auf Mitsprache bedacht sein. So wünscht sich der Bundesrat z. B. niedrigere Schwellen für erneute Gesetzesprüfungen bei Vorbehalten nationaler Parlamente. Gleichzeitig verzichtet er darauf, die geplante Intensivierung von Vertragsverletzungsverfahren durch die Kommission zu beanstanden – auch wenn das die parlamentarische Gründlichkeit bei der Umsetzung von EU-Recht beeinträchtigen könnte.
- Deutsche Welle gegen Desinformation in Autokratien – Das Bundeskabinett hat am 3. Juni die Stellungnahme zur Aufgabenplanung der Deutschen Welle für 2026 bis 2029 beschlossen. Maßgeblich für die künftige Arbeit des Auslandssenders soll nicht mehr die größtmögliche globale Reichweite sein, sondern die Wirkung in Regionen, in denen unabhängige Berichterstattung eingeschränkt ist – mit dem Ziel, freie Meinungsbildung zu stärken und Desinformation durch autokratische Akteur:innen entgegenzuwirken. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer kündigte eine Reform des Deutsche-Welle-Gesetzes an, um den gesetzlichen Auftrag des Senders schärfer zu konturieren; ein Referentenentwurf wird derzeit erarbeitet.
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Demokratiepolitische Nachrichten aus der Gesellschaft
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- Arbeitgeber:innen fördern politisches Engagement – Viele Beschäftigte mit kommunalpolitischem Engagement verschweigen dies am Arbeitsplatz aus Sorge, als weniger leistungsbereit oder politisch nicht neutral zu gelten. Die bundeseigene KfW Förderbank hat deswegen die „Charta der Demokratie“ ins Leben gerufen und fördert das Engagement der eigenen Beschäftigten mit Sonderurlaub und Coaching-Angeboten, die Mandat und Beruf besser vereinbaren sollen. Immer mehr Unternehmen schließen sich der Charta an.
- Ansprüche an den Bundestag – Wie denkt die Bevölkerung über das Parlament? Das Institut für Parlamentarismusforschung (IParl) hat Antworten in seiner Parlamentarismusstudie 2026: Besonders kritisch beurteilen die Befragten die Dauer parlamentarischer Entscheidungsfindung (72,6 Prozent).
Gleichzeitig sprechen sich 65,1 Prozent dafür aus, dass Opposition und Regierung im Bundestag Konflikte austragen. Die Umfrage zeigt damit, dass die Abläufe und die Debattenkultur im Bundestag Einfluss auf die Legitimation der Institution haben. - Alles nur Juristen? – Deskriptive Repräsentation blickt auf bestimmte Merkmale (z. B. Geschlecht, Bildung, Alter) statt auf eine Haltung. Die Organisation Brand New Bundestag hat erstmals systematisch vermessen, wie weit der 21. Bundestag von der gesellschaftlichen Zusammensetzung Deutschlands deskriptiv entfernt ist. Die Auswertung zeigt deutliche Lücken insbesondere bei Frauen, jungen Menschen, Menschen mit Migrations- oder Fluchtgeschichte sowie Nicht-Akademiker:innen.
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Wo endet Kritik, wo beginnt Einschüchterung? Die Debatte um § 188 StGB
Was ist passiert? Seit 2021 gilt eine neue Vorschrift im Strafgesetzbuch, die Personen des politischen Lebens besser vor Beleidigungen, Verleumdung und übler Nachrede schützen soll. Genau genommen bietet § 188 StGB weniger direkten Schutz als vielmehr eine rechtliche Grundlage, um gegen Anfeindungen vorzugehen, die das öffentliche Wirken erheblich erschweren. Die Verschärfung des Rechts erfolgte auch vor dem Hintergrund des Mords an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke und der Erkenntnis, dass insbesondere Kommunalpolitiker:innen vulnerabel gegenüber Beleidigungen dieser Art sind. Zunehmende verbale Angriffe sind mitunter Grund für ausbleibendes kommunales Politikengagement.
Aber nicht bloß Kommunalpolitiker:innen nutzten den Paragrafen, sondern auch Bundespolitiker:innen, Minister:innen und (Vize-)kanzler. Die Verfahrenszahlen sind stark gestiegen – von rund 1.400 im Jahr 2022 auf 4.792 im Jahr 2025. Es kam mitunter zu aufsehenerregenden Fällen, wie einer Hausdurchsuchung wegen eines „Schwachkopf”-Kommentars oder Anklagen wegen „Lügenfritz”-Bezeichnungen von Regierungspolitiker:innen.
Nun fordern unterschiedlichste Personen die vollständige Abschaffung oder Abänderung des Paragrafen, darunter führende Politiker von AfD, CDU, FDP und Linke. Der Paragraf setze zu enge Grenzen der Meinungsfreiheit bzw. sei Zeugnis einer ungerechtfertigten Bevorzugung von Politiker:innen gegenüber dem Rest der Bevölkerung.
Was bedeutet das für die Demokratiepolitik? Gesellschaftlich befinden wir uns in einer intensiven Aushandlungsphase grundlegender demokratiepolitischer Fragen: Wann schützt der Staat die demokratische Ordnung, und wann entsteht der Eindruck, dass er legitime Kritik an sich selbst mit unverhältnismäßiger staatlicher Macht begrenzt?
Ganz konkret stellt sich die Frage, ob unterschiedliche Maßstäbe gelten sollten: Muss jemand auf Bundesebene, ausgestattet mit personellen und finanziellen Ressourcen, sowie großer politischer Verantwortung, womöglich mehr an Anfeindungen aushalten als jemand, der ehrenamtlich regional engagiert ist bzw. als nicht-politisch aktive Personen?
Nein, findet Jurist und Journalist Ronen Steinke. Er stellt in Frage, ob es überhaupt eine Unterscheidung zwischen Amtsträger:innen und der Bevölkerung geben solle. Meinungsfreiheit sei das zentralste Gut einer Demokratie und Deutschland mache es sich mit solchen Gesetzen zu einfach, Menschen wegen bloßer Worte zu zensieren. Bundesjustizministerin Hubig zeigt sich hingegen offen dafür, den Paragrafen lediglich auf die kommunale Ebene zu beschränken. Wenn man Mandatsträger:innen nicht ausreichend schütze, gäbe es bald niemanden mehr, der solche Ämter freiwillig ausübe.
Was folgt daraus? Für die Demokratiepolitik ergeben sich mindestens drei zentrale Fragen.
Erstens: Braucht § 188 StGB eine klarere Differenzierung zwischen kommunalpolitisch Engagierten und professionellen Spitzenpolitiker:innen auf Bundes- und Landesebene? Eine Einschränkung könnte den besonderen Schutz dort konzentrieren, wo die Schutzbedürftigkeit am größten ist.
Zweitens: Welche Maßstäbe sichern Verhältnismäßigkeit? Strafrecht ist eines der schärfsten Mittel des Staates. Es muss deutlich bleiben, wann Beleidigung, Drohung, Hetzkampagne oder Einschüchterung vorliegen und wann zulässige politische Polemik strafrechtlich nicht weiterverfolgt werden sollte.
Drittens: Welches Bild erzeugt § 188 StGB bei der Bevölkerung? In einer Zeit, in der das Misstrauen zwischen der Bevölkerung und den politischen Eliten wächst, können das Gefühl der Ungleichbehandlung zwischen diesen und der Eindruck eingeschränkter Meinungsfreiheit schädlich sein. Gleichzeitig ist die politische Situation so aufgeheizt wie lange nicht mehr und die Frage nach dem angemessenen Schutz von Amts- und Mandatsträger:innen im Dienst des Staates sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden.
Die demokratiepolitische Herausforderung liegt darin, die Grenzen so zu bestimmen, dass freie Kritik an Macht, rechtfertigungsbedürftige, ungleiche Standards für unterschiedliche Gruppen, persönliche Sicherheit und institutionelle Integrität gleichermaßen im Blickfeld bleiben.
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Erstmals seit 2017 ist die aggregierte Mitgliederzahl der Parteien, die seitdem im Bundestag vertreten sind oder waren, wieder gestiegen. Zwischen Ende 2023 und Ende 2024 haben diese Parteien zusammen um rund 37.000 Mitglieder, beziehungsweise 3,2 Prozent, zugelegt. Der Zuwachs ist jedoch nicht zwangsläufig auf eine generelle Revitalisierung der Parteimitgliedschaft insgesamt zurückzuführen, sondern Folge starker Zugewinne bei Bündnis 90/Die Grünen, der AfD und der Linken.
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Dr. Ruth Brand, Bundeswahlleiterin im Statistischen Bundesamt
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Laut unserem Demokratiemonitor 2026 sind 65 Prozent der Befragten mit dem praktischen Funktionieren von Wahlen zufrieden. Welche Möglichkeiten hat die Wahlorganisation, um diesen Wert zu steigern und dem Infragestellen von Wahlergebnissen zu trotzen? Ihr Demokratiemonitor zeigt auch: Neun von zehn Deutschen stimmen den Werten und Regeln demokratischer Wahlen zu. Die Wahrnehmung, wie gut Wahlen in der Praxis funktionieren, sollte möglichst nah an dieses Grundvertrauen herankommen. Als unabhängige Wahlorgane auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene setzen wir auf größtmögliche Transparenz – von der Stimmabgabe bis zur Stimmauszählung. Unser Wahlsystem baut auf das bewährte Prinzip der Selbstorganisation durch das Volk auf: Die Bürgerinnen und Bürger sind als ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer die wichtigsten Stützen eines ordnungsgemäßen Wahlverfahrens.
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Viele staatliche Dienstleistungen werden digitaler, bei Wahlen gelten dagegen besonders hohe Anforderungen an Sicherheit und Vertrauen. Wo sehen Sie die größten Chancen und Grenzen einer weiteren Modernisierung des Wahlwesens? Einzelne Prozesse in der Wahlvorbereitung sind bereits modernisiert worden, wie zum Beispiel die Möglichkeit zur elektronischen Antragstellung auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis für die meisten Auslandsdeutschen. Teilweise lassen sich noch weitere Prozesse vereinfachen und beschleunigen. Zum Beispiel könnten Wählbarkeitsbescheinigungen der Kandidierenden oder die Abgabe und Bescheinigung von Unterstützungsunterschriften digitalisiert werden. Bei der Umsetzung müssen technische Machbarkeit, IT-Sicherheit, Gegebenheiten in den Kommunen und rechtzeitige gesetzliche Änderungen berücksichtigt werden. Das geltende Wahlrecht sieht im Moment keine Online-Wahl vor. Das Bundesverfassungsgericht hat dafür hohe Hürden gesetzt, damit wesentliche Schritte der Wahl und der Ergebnisermittlung zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis öffentlich überprüfbar bleiben.
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Wenn Sie eine Maßnahme zur Stärkung demokratischer Teilhabe rund um Wahlen kurzfristig umsetzen könnten: Welche wäre das? Bei der Bundestagswahl 2025 gingen so viele Menschen wählen wie seit 1990 nicht mehr – nämlich 82,5 Prozent. Vor allem jüngere Wählerinnen und Wähler beteiligten sich stärker als 2021. Um Wahlberechtigte zu ermutigen, ihre Stimme zu nutzen, könnten bundesweit mehr Gelegenheiten geschaffen werden, den Wahlprozess unmittelbar zu erleben – beispielsweise durch Besuche in Wahllokalen vor dem Wahltag, Einblicke in die Arbeit der Wahlorgane über Social Media oder den direkten Austausch mit Wahlhelferinnen und Wahlhelfern. Wer die Wahlabläufe besser versteht, hat mehr Vertrauen in die Demokratie und ist motivierter, sich selbst zu beteiligen.
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Korumdu/Kirgisistan: Timur Tuyleev, Elvira Alseitova und ein lokaler Techniker arbeiten für den Wasserverein der Gemeinde Korumdu am Nordufer des kirgisischen Gebirgssees Issyk-Kul. Im Zuge der zunehmenden Konzentration politischer und administrativer Macht beim autokratischen Präsidenten haben die Gemeinden große Teile ihrer nach der Unabhängigkeit des Landes erkämpften Autonomie verloren. Nicht jedoch in der Frage des Wassermanagements: Dieses bildet eine der letzten Brücken zu der von vielen erhofften demokratischen Zukunft Zentralasiens.
In dieser Rubrik blickt für uns Bruno Kaufmann, globaler Demokratiekorrespondent der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR), über den Tellerrand. Mit einem Foto von seinen Reisen zeigt er uns monatlich persönliche Eindrücke von Demokratien weltweit.
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Mitwirkung und Dank
Ich danke meinen Kolleg:innen Leander Berner und Gaelle Beckmann für die gemeinsame Konzeption und Umsetzung, genauso wie Carlo Greß und Jonathan Koch für die inhaltliche Unterstützung.
Die Bertelsmann Stiftung hat die polisphere GmbH mit Recherchen für die einzelnen Rubriken beauftragt.
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