Integrationsgipfel muss Signal ernsthafter Partizipation sein
Wie ist der Nationale Integrationsplan zu bewerten? Hat er trotz Boykott türkischer Verbände noch eine Chance?
Große Erwartungen sind in den Integrationsgipfel gesetzt worden, auf dem Bundeskanzlerin Angela Merkel am 12. Juli 2007 den Nationalen Integrationsplan vorstellt. Doch nun machen vier Verbände der türkischstämmigen Migranten ernst mit ihrem Boykott des Gipfels, um auf ihre Kritik an der Reform des Zuwanderungsrechtes aufmerksam zu machen. Was genau steckt hinter diesem Boykott? Welche Möglichkeiten bietet in dieser Situation der Nationale Integrationsplan?
Auf den ersten Blick ist die Kritik der vier Verbände türkischstämmiger Migranten, der türkischen Ge-meinde Deutschlands (TGD), der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB), des Rates Türkischstämmiger Staatsbürger (RTS) und der Förderation türkischer Elternvereine in Deutschland (FÖTED) am reformierten Zuwanderungsrecht kaum nachzuvollziehen. Schließlich geht es vor allem um die Heraufsetzung des Nachzugsalters für Ehepartner auf 18 Jahre (im Gespräch waren sogar 21 Jahre) und um den Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (Bundesintegrationsbeauftragte Maria Böhmer spricht von "200 bis 300 Worten"), wobei jeder inzwischen die große Bedeutung von Deutschkenntnissen für die Integrati-on von Zuwanderern betont. Dies gilt auch für die vier Verbände türkischstämmiger Migranten.
Auf den zweiten Blick geht es aber um andere Dinge; weshalb es lohnt, sich genauer mit der Kritik der vier Verbände auseinanderzusetzen:
1. Die vier Verbände fühlen sich bzw. die von ihnen vertretene Migrantengruppe ungleich behandelt, sowohl im Vergleich mit anderen Zuwanderungsgruppen beispielsweise aus englischsprachigen und aus EU-Ländern, als auch im Vergleich zu Deutschen ohne Migrationshintergrund. "Es ist diskriminierend, dass nachziehende Ehegatten aus bestimmten Staaten nicht der Pflicht unterliegen, vor der Einreise Deutschkenntnisse zu besitzen" (Gemeinsame Presseerklärung verschiedener Migrantenverbände vom 10.07.2007). Zudem gilt die Überprüfung der finanziellen Voraussetzungen beim Familiennachzug nur für Ausländer und eingebürgerte Deutsche, nicht aber für Deutsche ohne Migrationshintergrund.
2. Offensichtlich ist bei vielen Verbänden das reformierte Zuwanderungsrecht als Signal einer Verschärfung verstanden worden. "Man kann nicht Integration mit Integrationsgipfel und Nationalem Integrationsplan groß proklamieren und gleichzeitig mit diskriminierenden ausländerrechtlichen Maßnahmen das Gegenteil bewirken", so der Bundesvorsitzende des Bundesverbandes der Ausländer- und Integrationsbeiräte in Deutschland. Unabhängig davon, wie das Zuwanderungsrecht tatsächlich einzuordnen ist - schließlich enthält es auch einige Verbesserungen beispielsweise beim Bleiberecht - kommt es nicht zuletzt auf die Wahrnehmung an, im Kontext eines Klimas, bei dem es viele Empfindlichkeiten auf allen Seiten gibt. Dahinter steht die Frage: Fühlen sich Migranten hier willkommen geheißen oder nicht?
3. Entscheidend aber ist das Thema der ernsthaften Partizipation. Als "Kaffeekränzchen" bezeichnete gar eine Migrantenvertreterin den Gipfel. Dabei wurde zuvor von allen Seiten betont, dass der Integrationsgipfel, der vor einem Jahr von Bundeskanzlerin Angela Merkel einberufen worden war, sowie der Prozess zur Erarbeitung des Nationalen Integrationsplanes erstmals einen Dialog auf Augenhöhe ermöglichten. Es scheint allerdings bei einigen Teilnehmern der Eindruck entstanden zu sein, dass die aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen ohnehin im Innenministerium getroffen werden und sich damit jeder Partizipation entziehen.
Dieser dritte Punkt, die Frage der ernsthaften Partizipation, ist das eigentliche Problem, bietet aber gleichzeitig den Schlüssel zur Lösung, um aus der verfahrenen Situation herauszukommen. Das Angebot von Partizipation und Dialog auf gleicher Augenhöhe ist die eigentliche Stärke des Gipfels und des Prozesses zur Erarbeitung des Nationalen Integrationsplanes. Der Geist der Partizipation ist aus der Flasche gelassen. Dies bietet Anknüpfungspunkte, künftig auch aufenthaltsrechtliche Fragen zum Ge-genstand des Dialoges zu machen, wenn auch die Entscheidungen selbst nach wie vor Sache der Politik bleiben müssen.
Auch in anderen Politikbereichen gehört es zum guten Ton, dass Anhörungen von Verbänden der Verabschiedung von Gesetzen vorgeschaltet werden. Dass Partizipation ein Schlüsselfaktor erfolgreicher Integration ist, war auch Ergebnis mehrerer Wettbewerbe der Bertelsmann Stiftung. Mit einem Leadership Programm für Migrantenorganisationen will die Bertelsmann Stiftung unter anderem zur Stärkung der Partizipation beitragen. Die "Beteiligung von Einwanderern am demokratischen Prozess und an der Konzipierung integrationspolitischer Maßnahmen" ist eines der gemeinsamen Grundprinzipien der EU zur Integration.
Umgekehrt gehören zur Partizipation immer zwei Seiten: also auch die Seite derjenigen, die zu partizipieren bereit sind. Deshalb wäre es nötig, dass die vier Verbände bald wieder die Boykott-Ecke verlassen und den Dialog aufnehmen. Mit der Bundesintegrationsbeauftragten Maria Böhmer haben sie eine Verfechterin des Dialoges als Partnerin - das ist eine Chance. Bundeskanzlerin Merkel könnte ihrerseits (Integration als "Chefsache") dazu beitragen, Integration zur tatsächlichen Querschnittsaufgabe zu machen, in dem sie auch Innenminister Schäuble von der Notwendigkeit überzeugt, die Verbände zum Thema Zuwanderungsrecht anzuhören und den Dialog zu aufenthaltsrechtlichen Fragen zu suchen.
Die vier Verbände türkischstämmiger Migranten haben bereits erklärt, dass sie an der Umsetzung des Nationalen Integrationsplanes weiterarbeiten werden. Der Nationale Integrationsplan ist tatsächlich ein historischer Meilenstein, der in einem sehr demokratischen Prozess in Arbeitsgruppen unter Beteiligung unterschiedlicher Akteure, darunter vieler Migrantenorganisationen, erarbeitet worden ist. Der Vorschlag von NRW-Integrationsminister Armin Laschet, die Umsetzung der Maßnahmen und Selbstverpflichtungen durch ein Gremium überprüfen zu lassen, ist unterstützenswert. Die zahlreichen positiven Maßnahmen, wie der Ausbau der frühkindlichen Sprachförderung, die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze durch die Unterstützung von Unternehmern ausländischer Herkunft sowie Projekte zur Senkung der Zahl von Schulabbrechern, müssen in die Tat umgesetzt und auf ihre Wirkung hin überprüft werden. Der Integrationsgipfel im Kanzleramt darf also nicht der Abschluss des Prozesses sein, sondern er muss den Startschuss für die Umsetzung des Nationalen Integrationsplans geben: Von ihm muss das Signal ausgehen, dass ernsthafte Partizipation gewollt ist.















