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Föderalismusreform I

Blick auf eine Sitzung im Bundestag.

Zum 1. September 2006 trat die Föderalismusreform I als eine der umfangreichsten Änderungen des Grundgesetzes seit 1949 in Kraft. Die Bertelsmann Stiftung wird sowohl die Umsetzung als auch die langfristigen Auswirkungen dieser Verfassungsänderungen aufmerksam begleiten.

Der Föderalismusreform I war ein mehrjähriger Beratungs- und Verhandlungsprozess vorausgegangen. Bereits im Oktober 2003 vereinbarten Bundestag und Bundesrat die Einsetzung der "Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung". Ziel dieser Kommission war es, Reformvorschläge zu entwickeln, um "die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern zu verbessern, die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zuzuordnen sowie die Zweckmäßigkeit und Effizienz der Aufgabenerfüllung zu steigern" (Bundesrats-Drucksache 750/03). Im Mittelpunkt der Beratungen der ersten Bundesstaatskommission standen dabei folgende Themenkomplexe:

- die Gesetzgebungszuständigkeiten von Bund und Ländern,
- die Mitwirkungsrechte an der Bundesgesetzgebung,
- die Gemeinschaftsaufgaben und Mischfinanzierungen zwischen Bund und Ländern.

Fragen der Finanzverfassung, wie z. B. den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern oder Probleme der Steuerzerlegung und -verteilung, wurden in diesen Verhandlungen absichtlich weitgehend ausgeklammert.

Zusammensetzung der Kommission
Die Kommission setzte sich aus jeweils 16 stimmberechtigten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates zusammen. Als beratende Mitglieder mit Rede- und Antragsrecht, jedoch ohne Stimmrecht, stellten die Bundesregierung vier Mitglieder und alle Landtage insgesamt sechs Vertreter in der Kommission. Weiterhin nahmen drei Vertreter der kommunalen Spitzenverbände als ständige Gäste mit Rede- und Antragsrecht, jedoch ohne Stimmrecht, an den Sitzungen der Kommission teil. Zusätzlich wurde die Kommission mit zwölf Sachverständigen ergänzt, die mit Rederecht, jedoch ohne Antrags- und Stimmrecht ausgestattet waren.

Nach einem vorläufigen Scheitern der Föderalismusreform I im Dezember 2004, kam der Verhandlungsprozess durch die Neubildung der Großen Koalition im Oktober 2005 wieder in Schwung. Als Ergebnis dieser Bemühungen trat zum 1. September 2006 die umfangreichste Grundgesetzreform seit Bestehen der Bundesrepublik in Kraft.


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