Informationsfreiheit: Die Pflicht ist geschafft
Kommentar von Dr. Thomas Hart, Experte der Bertelsmann Stiftung
Bundes-Informationsfreiheitsgesetz durch Bundestag verabschiedet
Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Freitag, 3. Juni 2005, in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Regelung des Zuganges zu Informationen des Bundes (Bundes-Informationsfreiheitsgesetz) verabschiedet. Damit steht diesem bedeutenden Projekt zur Schaffung von mehr Transparenz in der Verwaltung kaum mehr etwas entgegen. Das im Bundesrat nicht zustimmungspflichtige Gesetz wird dort möglicherweise noch im Juni beraten. Sollte der Bundesrat keinen Einspruch erheben, kann das Gesetz zum 1. Januar 2006 in Kraft treten. Die Bundesrepublik Deutschland löst sich damit aus einer Nische innerhalb der EU, in der nun nur noch Luxemburg, Malta und Zypern als Nachzügler in Sachen Transparenz zu finden sind.
Deutschland würde nicht das erste Land sein, in dem neben Hoffnungen auch Bedenken mit einer derart fundamentalen Umkehr der Beweislast verbunden sind. Denn nicht mehr die Bürger sind es, die nun nachweisen müssen, dass sie das Recht auf Zugang zu einem bestimmten Dokument der Verwaltung haben. Mit Inkrafttreten des Gesetzes wird es die Behörde sein, die den Nachweis zu erbringen hat, dass ein Dokument nicht öffentlich werden soll.
Jedes Informationsfreiheitsgesetz (oder auch: Informationszugangsgesetz) weltweit formuliert auch die Ausnahmen vom Grundsatz des freien Zugangs zu allen Informationen. Von Aspekten der inneren und äußeren Sicherheit, dem Schutz personenbezogener Daten bis zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen reicht das Spektrum der Ausnahmetatbestände.
Dem nun in Deutschland verabschiedeten Gesetz sieht man beim Vergleich mit anderen internationalen Texten an, dass eine gewisse Grundskepsis gegenüber transparenten Verwaltungsstrukturen seinen Entstehungsprozess prägte. Im Laufe der etwa acht Jahre parlamentarischer Beratung wurden zahlreiche Vorbehalte aus unterschiedlichen Ressorts vorgetragen, kritische Stimmen kamen aus der deutschen Wirtschaft und zuletzt auch aus dem Gesundheitswesen. Die Demarkationslinien verliefen dabei nicht unbedingt zwischen den Parteien, sondern trennten diejenigen, die sich von einem Informationsfreiheitsgesetz mehr Transparenz und Bürgergesellschaft, weniger Amtsmissbrauch und Korruption und eine breitere Vertrauensbasis zwischen Staat und Bürger versprachen, von denjenigen, die einen Anstieg der Bürokratie, eine Gefahr für unternehmerische Geheimnisse oder immerhin keine vernünftige Nutzanwendung erkennen konnten.
Das nun verabschiedete Gesetz ist im internationalen Vergleich deshalb sicher als eines der zögerlicheren und bedächtigeren einzuordnen. Aber auch wenn der Zugang zu den bei Behörden vorhandenen Informationen konsequenter und umfassender hätte zugebilligt werden können, so bleibt die Hauptsache doch, dass das Gesetz nun endlich existiert. Immerhin gilt eine der Erkenntnisse aus der internationalen Recherche, dass nämlich das beste Gesetz keine Transparenz schafft, sofern der politische Wille dafür nicht vorhanden ist, auch umgekehrt: Auch ein kompromissgeladenes Gesetz kann eine Verwaltung nicht daran hindern, sich den Bürgern gegenüber zu öffnen, eine aktive Informationspolitik zu betreiben und im Zweifel bürgerfreundlich mit Informationsanfragen umzugehen. Dieser grundlegende Einstellungswandel kann ohnehin nicht verordnet, sondern muss kontinuierlich aufgebaut werden. Der Staat gibt mit der Verabschiedung von Informationsfreiheits- oder -zugangsgesetzen ein Versprechen ab. Die Bürger geben dabei zu Recht einen Vertrauensvorschuss. Danach muss aber bald die Evaluation erfolgen, ob das Versprechen von Transparenz und Bürgerorientierung auch eingehalten wurde.
Die Verabschiedung des Informationsfreiheitsgesetzes ist wichtiges Signal für Transparenz und gegen den "Geheimen Staat", mit ihm kann eine neue Vertrauensbasis zwischen Staat und Bürgern entstehen.
Weiterführende Informationen:
In der internationalen Vergleichsstudie "Informationsfreiheit: Die 'gläserne Bürokratie' als Bürgerrecht" (ISBN 3-89204-715-4) haben die Bertelsmann Stiftung und die Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz auf die Analyse der Implementierungsschritte besonderen Wert gelegt. Die auf der Projekt-Website verfügbare "Checkliste Informationsfreiheit" formuliert ebenfalls eine Übersicht über die dringendsten Elemente einer Informationsfreiheit-Umsetzungsstrategie.















